Ein Schiffsfonds sammelt Anlegergelder ein und investiert diese meist zusammen mit Fremdfinanzierungsmitteln in den Bau bzw. den Erwerb und den Betrieb von Schiffen. Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustrisiko.
Markt für Schiffsfonds kollabiert
Der einst boomende Markt für diese Kapitalanlage in Deutschland kollabiert. Millionen Kleinanleger tragen Verluste in Milliardenhöhe. Allein im Jahr 2013 verzeichnete das Hamburger Analysehaus Deutsche Fondsresearch 134 Insolvenzen. Seit Beginn der Finanzkriese 2007 sind inzwischen rund 300 Fonds pleite gegangen, mit fatalen Folgen für die Kapitalanleger.
Anlegern drohen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust
Während sich die Emissionshäuser und die finanzierenden Banken ihre Pfründe in der Regel gesichert haben, gehen die Anleger in der Insolvenz meist leer aus und müssen den Totalverlust ihrer Einlagen beklagen. Als ob dies nicht schlimm genug wäre, werden sie oftmals auch noch vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten, der erhaltene Ausschüttungen von ihnen zurück fordert.
unrealistische wirtschaftliche Erwartungen
Nach unserer Überzeugung ist der Kollaps jedoch nicht nur durch die Finanzkrise verursacht, sondern von der Branche hausgemacht. Weil die Finanzierung von Schiffsfonds so einfach und lukrativ war, haben Anbieter schlicht ohne Ansehung des Marktes immer weiter Überkapazitäten produziert. Unserer Einschätzung nach konnte dies auf Dauer nicht gut gehen und war schon lange im Voraus vorhersehbar. Zudem planten die Emissionshäuser erfahrungsgemäß mit unrealistischen wirtschaftlichen Erwartungen, wodurch die Schiffsfonds ebenfalls praktisch von Anfang an zum Scheitern verurteilt waren.
Häufig Fehler bei der Beratung bzw. in den Prospekten
Die Fachanwälte der Kanzlei WMP Rechtsanwälte prüfen bei diesen Fonds insbesondere die Fondskonzeption und die Prospekte für ihre Mandanten. Häufig sind die Prospekte fehlerhaft und insbesondere die Prospektangaben zu den wirtschaftlichen Erwartungen unrealistisch und irreführend. Daneben prüfen die Anwälte der Kanzlei, ob Beratungsfehler bei der Beratung der
Anleger gemacht wurden. Erfahrungsgemäß wurden Anlegern riskante Schiffsfonds vielfach als sichere Anlagen zur Altersvorsorge vermittelt. Die Beratung ist in solchen Fällen grob fehlerhaft.
Anleger können Schadensersatz verlangen
Weisen die Prospekte der Schiffsfonds und/oder die Beratung Fehler auf, so berechtigen diese die Anleger dazu sich von der Kapitalanlage zu lösen und Schadensersatz zu fordern. Die Anleger können in diesem Fall verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich nie an dem Schiffsfonds beteiligt und ihre Einlagen zurückfordern.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte berät Sie rund Ihre Schiffsfonds-Beteiligung und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Anleger.