Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:
über UDI Gruppe investiert haben
über die te management investiert haben
Zahlungen ausbleiben
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UDI und te „im Test“
Die UDI Beratungsgesellschaft mbH hat als ÖKO-Vertrieb über viele Jahre mit grünen Investments geworben. Viele Anleger, die nicht in herkömmliche Anlagen ihr Geld investieren wollten, fühlten sich davon angesprochen.
Im Dezember 2018 erfolgte auf Gesellschafterebene ein Wechsel – die te management Gruppe hat große Teile der UDI Gruppe übernommen. In der Pressemitteilung wurde dies als Bündelung von Kompetenzen dargestellt.
Jedoch blieben die seit Mitte 2018 ausstehenden Zahlungen an Anleger (UDI-Anleger und te-Anleger) aus – Stiftung Warentest berichtete im November 2018 bereits zu ausbleibenden Zahlungen. Im Januar 2019 wurde explizit von Stiftung Warentest zur Anlage UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG gewarnt.
Ausfall von Zahlungen droht weiter
Anleger hatten bereits Zahlungsausfälle hinnehmen müssen. Über die BaFin Webseite wurde am 11.06.2019 nach § 11a Abs. 1 VermAnlG unter dem Betreff „Möglicher Ausfall von Forderungen“ zu den Anlagen
- UDI Sprint FESTZINS IV,
- UDI Energie FESTZINS 10,
- UDI Energie FESTZINS 11 und
- UDI Energie FESTZINS 12
veröffentlicht, dass Projektgesellschaften Verbindlichkeiten nicht an die Emittentin leisten können – was heißt, dass für Anleger Zahlungsausfälle drohen können (wir berichteten).
„Festzins“ Nachrangdarlehen sind riskante Investments
Die UDI-Anlagen und te-Anlagen, in die Anleger investiert haben, sind zum größten Teil als Nachrangdarlehen ausgestaltet. Diese Anlageform ist für Anleger tatsächlich sehr risikoreich, wie wir bereits berichteten.
Anleger sollten grundsätzlich nicht zögern das eingesetzte Kapital zurückzufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass regelmäßig keine korrekten Ausführungen zu Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern gemacht werden. Zudem können auch Ansatzpunkte für Ansprüche von UDI-Anlegern aus einer fehlerhaften Beratung bestehen.
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