Aktien verbriefen einen Anteil am Grundkapital eines Unternehmens. Wer Aktien besitzt, hält damit auch Teilhaberechte an der Aktiengesellschaft. In diesem Zusammenhang können ganz unerwartet Rechtsfragen auftreten. Wenden Sie sich dann am besten frühzeitig an uns und lassen Sie sich umfassend beraten.
Vertretung auf Hauptversammlungen und in Spruchverfahren
So können Sie zum Beispiel auf Wunsch Ihr Stimmrecht auf Hauptversammlungen durch einen Anwalt vertreten lassen. Der kann die rechtlichen Konsequenzen direkt absehen und fundiert entscheiden. Fallen Hauptversammlungsbeschlüsse zu ihren Ungunsten aus, beraten wir Sie, ob und welche Schritte erfolgversprechend sind. Wo sinnvoll, stellen wir Sonderprüfungsanträge oder fechten Beschlüsse auch gerichtlich an.
Sie sind Minderheitsaktionär und sehen Ihre Investition durch Umstrukturierungen bedroht? Wir prüfen, wie hoch ihre Abfindung oder Ausgleichzahlung ausfallen sollte und machen Ihr Recht in Spruchverfahren geltend. Auch fehlerhafte Ad-hoc- Mitteilungen einer Aktiengesellschaft geben oftmals Grund für Schadensersatzansprüche. Gern prüfen wir das für Sie.
Wichtige Fristen nicht versäumen
In Verbindung mit Aktien laufen meist sehr kurze Fristen. Lassen Sie sich kein Geld entgehen, indem Sie Ansprüche zu spät geltend machen. Tauchen Fragen auf, wenden Sie sich am besten sofort an einen Fachanwalt.
Anleihen
Gesellschaften geben oftmals Anleihen aus, um Fremdkapital zu beschaffen. Anleger profitieren meist über einen längeren Zeitraum von Zinsen. Die sind entweder fix oder variieren bei sogenannten Floatern. Zu den bekanntesten Formen gehören Bundesanleihen, Pfandbriefe oder auch Schuldverschreibungen.
Frühzeitig zum Fachanwalt
Droht einer Gesellschaft der wirtschaftliche Zusammenbruch, kann der Anleger seine gesamte Einlage verlieren, wenn er nicht rechtzeitig handelt. Wenden Sie sich daher frühzeitig an uns. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen wir Ihre Möglichkeiten. In vielen Fällen können Sie Anleihen noch kündigen und Ihr Kapital retten.
Darlehen
Bankkredite, Bausparverträge und andere Anleihen sind üblich, um Anschaffungen oder Investitionen zu finanzieren. Das Regelwerk und die Verträge sind allerdings sehr komplex. Sie können Formulierungen enthalten, die für Sie als Kunden unklar oder zum Nachteil sind. Deshalb beraten wir Sie gern zu allen rechtlichen Aspekten von Darlehen. Dabei ist es gleich, ob Sie einen Darlehensvertrag abschließen, ihn vorzeitig auflösen möchten oder Fragen zu Abschlussfinanzierung haben.
Möchten Sie Ihr Darlehen zu besseren Konditionen umfinanzieren? Dann fallen häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung zu Ihren Gunsten aus. Denn die berechtigen Sie noch nachträglich zum Widerspruch. Das gilt ebenso für Kapitalanlagen, zu denen Sie fehlerhaft beraten wurden. Aber auch ungerechtfertigte Bearbeitungsgebühren können Sie von der Bank zurückfordern. Lassen Sie sich durch uns beraten.
Immobilienfonds
Offene und geschlossene Immobilienfonds stellen eine Anlage in Gebäude und Grundstücke dar. Offene Immobilienfonds sind sowohl in der Anzahl der Objekte als auch der Anleger unbegrenzt. Bei einem Erwerb ab dem 22.07.2013 gilt eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten. Erst danach kann der Fonds Anteile zurücknehmen. Auf früher erworbene Anteile trifft dies nicht zu.
Ein geschlossener Immobilienfonds ist auf ein oder mehrere Objekte und ein bestimmtes Fondsvolumen beschränkt. Er hat meist die Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH & Co. KG. Deshalb handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, für die ein Emissionsprospekts nötig ist. Darin erfährt der Anleger alles über Art, Umfang und maßgebliche Risiken des Investments. Allerdings geschehen genau hier häufig Fehler. Informationen sind unvollständig oder Risiken werden nicht ausführlich genug dargestellt. Aus einer fehlerhaften Anlageberatung darf aber kein Nachteil für den Investor entstehen. Lassen Sie deshalb individuell von uns prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben.
Frühzeitig einen Fachanwalt hinzuziehen
Ganz gleich, ob Sie in einen offenen oder geschlossenen Immobilienfonds investiert sind, kommen Sie bei Problemen frühzeitig zu uns. Unsere Anwälte sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir beraten Sie kompetent und individuell.
Schiffsfonds
Schiffe sind wahre Mammutprojekte. Deshalb sammeln Schiffsfonds Kapital für ihren Bau, Erwerb oder Betrieb ein. Als Anleger gehen sie hierbei eine unternehmerische Beteiligung ein. Diese birgt hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust Ihrer Einlage. Das ist besonders drastisch, wenn sich der Markt negativ entwickelt.
Markt für Schiffsfonds kollabiert
Früher boomte der Markt für Schiffsfonds in Deutschland. Heute kollabiert er. Seit 2007 sind rund 300 Schiffsfonds Pleite gegangen. Dabei erhalten Kleinanleger meist gar nichts. Über den Totalverlust hinaus, fordern Insolvenzverwalter oft sogar noch erhaltene Ausschüttungen zurück.
Unrealistische wirtschaftliche Erwartungen
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte nutzt ihre Expertise auf diesem Spezialgebiet, um Anlegern zu Ihrem Recht zu verhelfen. Schiffsfonds wurden jahrelang als solide Altersvorsorge angepriesen. Dabei hat es sich schon damals um ein riskantes Investment gehandelt. Neben einer fehlerhaften Marktbewertung haben Emissionshäuser überzogene Renditen beworben. Viele Kunden haben Ihr Geld daher auf Grund von Fehlinformationen angelegt.
Ihre Chance auf Schadenersatz
Unsere Fachanwälte überprüfen für Sie Fondskonzept, Emissionsprospekte, Verträge und weiteren Informationen. Enthalten Sie irreführende oder unrichtige Informationen? Sind die Erwartungen unrealistisch? Durch diese Prüfung können wir in häufig eine grob fehlerhafte Beratung belegen. Das ist eine vielversprechende Grundlage für Ihre Schadenersatzforderungen.
Ist der Fonds noch nicht insolvent, geben Ihnen Beratungs- und Prospektfehler das Recht, sich von der Kapitalanlage zu trennen. In beiden Fällen können Sie als Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich nie an dem Schiffsfonds beteiligt. So bekommen Sie Ihre gesamte Einlage zurück.
Swaps
Swaps sind hochspekulativ und daher eine sehr riskante Anlage. Die Vertragsparteien vereinbaren Zahlungsströme in Abhängigkeit davon, wie sich Zinsen, Währungen oder Aktienkurse entwickeln. Zu den häufigsten Formen gehören Plain Vanilla Zins-Swaps, Credit Default Swaps, Cross-Currency- und Currency-Related- oder auch der Currency Harvest Swap der Deutschen Bank.
BGH-Urteil zur Informationspflicht
Weil Swaps Wettcharakter haben und ein großes Risiko bergen, gelten strenge Aufklärungspflichten. In einem Urteil vom 22. März 2011 hat der Bundesgerichtshof diese grundlegend ausgeführt. Demnach müssen Banken ihre Kunden zu einem Swap-Vertrag so ausführlich aufklären, dass sie im Wesentlichen den gleichen Kenntnisstand haben. Anders gesagt: Der Kunde muss das Produkt und die Risiken genauso gut verstehen, wie die Bank.
Mangelnde Aufklärung über negativen Marktwert
Die Beratungspflicht kommt immer wieder zu kurz. Insbesondere, wenn der Swap-Vertrag zum Abschlusszeitpunkt für den Kunden einen negativen Marktwert hat. In vielen Fällen wurden Kunden darüber nicht informiert und mussten bei Abschluss gleich draufzahlen. Häufig wird das Verlustrisiko nicht deutlich gemacht oder verharmlost. Auch das Chancen-Risiken-Profil stellen Banken oft als besser dar, als es tatsächlich ist.
Viele Anleger haben in diesen Fällen erfolgreich geklagt. So wurde beispielsweise der Vertragsausstieg oder auch die Aufhebung geforderter Zahlungen erwirkt. Falls Sie vorhaben, einen Swap-Vertrag zu schließen oder Probleme mit einem bestehenden haben, lassen Sie sich von uns beraten.
Weitere Anlagefonds
Viele kapitalintensive Projekte werden durch einen geschlossenen Fonds finanziert. Das können Immobilien, Filme, Windräder und vieles mehr sein. Als Anleger erhalten Sie normalerweise eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft, z.B. einer GmbH & Co. KG. Meist werfen solche Fonds eine solide Rendite ab. Wenn das nicht jedoch passiert, sollten Sie Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
Fehlerhafte Prospekte
Alle Einzelheiten zur Investition, die zu erwartende Rendite und die Risiken sind in einem Prospekt dargelegt. Dieser unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Manchmal werden diese nicht eingehalten. Oder maßgebliche Umstände oder Gefahren finden keine Erwähnung. Hier können bereits Interessen der Anleger betroffen sein. Wenn deshalb Schaden droht, sollten Sie als Anleger ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Fremdfinanzierung für Fonds
Wenn Sie als Anleger eine Fondsbeteiligung fremdfinanziert haben, können zusätzliche Fragen auftreten. In vielen Fällen ist für beide Verträge eine gemeinsame Rückabwicklung möglich. Gern beraten unsere Fachanwälte Sie auch zu diesem Thema.