Aktien
Aktien verbriefen einen Anteil am Grundkapital und Teilhaberechte an einer Aktiengesellschaft. Dabei können verschiedentlich Probleme auftauchen, die eine anwaltliche Beratung oder Vertretung notwendig machen.
Vertretung auf Hauptversammlung und in Spruchverfahren
Beide Gründungspartnerinnen sind es gewohnt Aktionäre in sämtlichen Bereichen des Aktienrechts umfassend zu beraten und zu vertreten. Sie sind auf Hauptversammlungen präsent und vertreten dort die Stimmrechte der Aktionäre. Soweit erforderlich, stellen sie Sonderprüfungsanträge und erheben Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungs-Beschlüsse. Im Rahmen von Spruchverfahren vertreten die Partnerinnen Aktionäre bei der gerichtlichen Überprüfung der Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen. Haben Aktiengesellschaften falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht, prüfen die Fachanwältinnen im Einzelfall Schadensersatzansprüche und reichen ggf. Klage ein.
Achtung: oft laufen kurze Fristen!
Aktionäre sollten sich bei Fragen in Zusammenhang mit Aktieninvestments an einen auf Aktienrecht spezialisierten Fachanwalt wenden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass hier oft sehr kurze Fristen laufen!
WMP Wotsch Mahler Rechtsanwälte PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zeichnet sich durch eine besondere Expertise im Aktienrecht aus. Unsere Kanzlei berät Sie rund um Ihre Aktien und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Aktionär.
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