Swaps
Swaps sind derivative Finanzinstrumente bei denen im Allgemeinen ein Austausch von Zahlungsströmen zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird. Bei einem einfachen Zinsswap (Plain Vanilla) werden beispielsweise ein fester Zinssatz gegen einen variablen Zinssatz getauscht. Regelmäßig handelt es sich bei Swap-Verträgen um spekulative Geschäfte mit Glücksspielcharakter (Wetten) und hoher Risikoeinstufung.
Zu den häufigsten Swaps gehören:
– Zinsswaps (Plain Vanilla Swaps, Constant Maturity Swaps, usw.)
– Währungsswaps ( Cross Currency Swaps, Currency Related Swaps, usw.)
– Currency Harvest Swap der Deutschen Bank
– Equity Swaps
– Credit Default Swaps
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Swap-Urteil vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) im Zusammenhang mit CMS Spread Ladder Swap-Verträgen grundlegende Ausführungen zu den Aufklärungspflichten einer Bank bei der Beratung zu Swap-Verträgen gemacht. Er bestätigte, dass hohe Anforderungen an die beratende Bank hinsichtlich der Darstellung des Anlageproduktes und der Risikodarstellung zu stellen sind. Die Aufklärung müsse bei einem so hochkomplexen Produkt gewährleisten, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko des Geschäftes im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat, wie die ihn beratende Bank. Ihm sei nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich, ob er die ihm angebotene (Zins-)Wette annehmen wolle.
keine Aufklärung über negativen Marktwert
Der BGH sieht insbesondere eine Verletzung der Beratungspflicht darin, dass der von der beratenden Bank empfohlene Swap-Vertrag zum Abschlusszeitpunkt einen für den Kunden negativen Marktwert aufwies. Darüber haben die Banken ihre Kunden bei Abschluss der Swap-Verträge regelmäßig nicht informiert. Dem Kunden müsse zudem in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise insbesondere das Verlustrisiko klar vor Augen geführt werden. Auch müsse eine eindeutige Aufklärung des Kunden darüber erfolgen, dass das Chancen-Risiko-Profil zwischen den Teilnehmern der Zinswette unausgewogen sei.
Zwischenzeitlich hat der BGH (Az. XI ZR 316/13) erneut zu einem Swap, genauer einem Cross Currency Swap, verhandelt. Das Urteil wird im Januar 2015 erwartet.
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