Widerspruchsrecht bei unrentablen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen –
Jetzt mit dem kostenlosen Online-Rechner Rückzahlungsanspruch berechnen!

– München, den 04.11.2016 / 19.07.2017-

Ein komfortables Finanzpolster im Alter – mit diesem Ziel schließen Millionen eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab. Doch was, wenn dabei weit weniger herauskommt als erhofft? Bei unrentablen Versicherungen lohnt sich der Ausstieg. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen Gebrauch, und holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Viele Policen enthalten unklare Widerspruchsbelehrungen und die fallen oft zum Vorteil des Versicherten aus. Denn nach Urteilen des EuGH und BGH kann er bei fehlerhafter Widerspruchufsbelehrung noch Jahre nach Vertragsschluss den Widerspruch erklären. Das gilt sogar noch nach erfolgter Auszahlung oder bereits ausgesprochener Kündigung. Lassen Sie Ihre Police einfach durch uns prüfen und erfahren Sie, was möglich ist.

Vorteil durch Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen!

Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Der liegt meist weit unter dem, was Sie bezahlt haben. Mit einem Widerspruch hingegen können Sie Ihre Investition zurückbekommen.

Sobald der Widerspruch für wirksam erklärt ist, muss der Anbieter den Vertrag nämlich rück abwickeln. Das heißt konkret:

  • – Sie erhalten Ihre eingezahlten Prämien zurück. Haben Sie schon Leistungen bezogen, werden diese einfach abgezogen.
  • – Sie bekommen gezahlte Abschluss- und Verwaltungskosten wieder.
  • – Und Sie können Zinsen für die Nutzung Ihres Geldes verlangen.

Was für Verträge kommen in Frage?

Ein Widerspruch ist bei Versicherungs- und Sparverträgen möglich, die zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Das können klassische oder fondsgebundenen Lebensversicherungen sein. Auch Rentenversicherungen, wie die Riester- oder Rürup-Rente, und Sparverträge gehören dazu.

Der Widerspruch gilt selbst dann, wenn die Versicherung bereits ausbezahlt oder gekündigt wurde. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie entweder gar nicht oder fehlerhaft über Ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden.

Ob ein Widerspruch die beste Lösung ist, hängt vom Versicherungsmodell ab. Einige Verträge beinhalten einen Risikoschutz, etwa für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit. Auch solche Zusatzleistungen gingen bei einem Widerspruch verloren. Hier gilt es abzuwägen. Benötigen Sie den Risikoschutz noch? Können Sie diese Fälle anderweitig abdecken? Wir prüfen vorab, was Ihre Versicherung alles beinhaltet, und beraten Sie gern.

Versicherungsrechner
Welchen finanziellen Vorteil bringt der Widerspruch?

Unser kostenloser Online-Rechner berechnet grob, wie viel Geld Sie voraussichtlich von Ihrem Versicherer erhalten

Bitte beachten Sie: Dieser Online-Rechner stellt lediglich eine Erst­einschätzung zu Ihrer Anspruchshöhe dar. Ihr tatsächlicher Rückabwicklungs­betrag kann daher von dem berechneten Wert nach oben oder unten abweichen.

Wie erhalten Sie eine genauere Berechnung Ihrer Ansprüche?

Wir arbeiten mit anerkannten Sachverständigen zusammen, die Ihnen zu einem Festpreis ein detailliertes versicherungsmathematisches Gutachten für Ihren persönlichen Vertrag erstellen können.

Vorteil: Mit einem versicherungsmathematischen Gutachten können Sie nicht nur außergerichtlich, sondern auch notfalls vor Gericht, Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer besser darlegen und beweisen.

Ist der Widerspruch immer sinnvoll?

Für einen erfolgreichen Widerspruch gilt es, den Vertrag zu prüfen, Schwachstellen zu nutzen und Formalitäten einzuhalten. Selbst wenn alles richtig gemacht wurde, nehmen Versicherer den Widerspruch oft nicht einfach so hin. In den meisten Fällen muss dann ohnehin ein Fachanwalt hinzugezogen werden (Sehen Sie dazu auch unseren Artikel „Zahlt die Rechtschutzversicherung?“).

Erhöhen Sie deshalb Ihre Erfolgschancen, indem Sie sich von Anfang an durch uns beraten lassen. WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf diesen Bereich spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich zu Ihrem Recht verhelfen.

Mehr zum Thema Widerspruch finden Sie auf unserer Seite unter:

Rückabwicklung von Lebensversicherung und Rentenversicherung nach Widerspruch

und

Widerspruch bei Lebensversicherung- und Rentenversicherung

Weitere Informationen

Kostenlose Erstprüfung durch Fachanwälte

Sie sind unsicher, ob Ihre Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war oder ob ein Widerspruchruf noch möglich ist? Gern prüfen wir das für Sie. Wir verraten Ihnen, was genau auf Sie zukommt. Und zwar bei voller Kostentransparenz.

Laden Sie hier Ihre Vertragsunterlagen für eine unverbindliche Vorabprüfung hoch:

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