– München, den 15.10.2015 –
Widerrufsjoker soll 2016 kassiert werden – Eile ist geboten!
Der Widerrufsjoker, den viele tausend Darlehensnehmer noch in den Händen halten, könnte wohl Mitte 2016 verfallen – so der aktuelle Stand der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren. Ein Widerruf von Altverträgen soll nur noch bis Juni 2016 möglich sein. Darlehensnehmer mit Altverträgen sollten daher jetzt handeln, wenn sie noch Geld sparen möchten.
Aktuelles Gesetzgebungsverfahren zu Immobilienkrediten sorgt für Änderungen
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Bis zum 21. März 2016 ist die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34 – Wohnimmobilienkreditrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Für neu abgeschlossene Verbraucherimmobiliendarlehen soll nach aktueller Planung das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen erlöschen. In diesem Zuge soll das bislang zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht für Altverträge befristet werden. Insbesondere für Darlehensverträge zwischen den Jahren 2002 und 2010 gilt bislang ein ewiges Widerrufsrecht, der sogenannte Widerrufsjoker, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir berichteten hierzu bereits mit Artikel „Widerruf von Immobiliendarlehen – Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen„.
Widerrufsjoker soll in 2016 auslaufen
Zum Widerrufsjoker wird im Zuge der Gesetzesänderung eine Erlöschensregelung diskutiert. Im Raum steht eine Befristung auf drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur der Richtlinie, also bis zum 21. Juni 2016 . Nur bis dahin soll es noch möglich sein laufende oder bereits abgeschlossene Altverträge zu widerrufen, danach soll es keine Möglichkeit eines Widerrufs wegen fehlerhafter Belehrung bei Altverträgen mehr geben.
Widerrufsjoker jetzt ziehen und mehrere tausend Euro sparen!
Daher ist Eile geboten! Darlehensnehmer, die an hoch verzinste Altverträge gebunden sind, sollten nunmehr tätig werden und ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Nach derzeitigen Kenntnissen sind ca. 80 % der Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 fehlerhaft. Die überwiegende Mehrzahl der Darlehensnehmer hat von ihrem Widerrufsrecht jedoch noch nicht Gebrauch gemacht. Dabei können Darlehensnehmer bei Rückabwicklung des Darlehensvertrages nach Widerruf nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung , sondern auch regelmäßig einen Teil der Zinsen sparen und Nutzungsentschädigung von der Bank verlangen. Nach einem Widerruf können sie mehrere tausend oder sogar mehrere zehn tausend Euro sparen.
Wir raten allen Darlehensnehmern diese Chance jetzt zu ergreifen und ihre Widerrufsbelehrungen prüfen zu lassen!
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit diversen Problemen bei Darlehensverträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten mit Darlehensverträgen beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Wir informieren Mandanten und Interessierte in unseren Informationsveranstaltungen zudem regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zum Widerruf von (Immobilien-)Darlehen.