Abgasskandal: Auswirkungen der Selbstanzeige für Porsche 911 – Besitzer
Für den Volkswagen-Konzern zeichnet sich ein neuer Skandal ab: Betroffen ist der Porsche 911 der Baujahre 2016 und 2017. Nach Spiegel-Informationen hat Volkswagen wegen zu hoher Verbrauchswerte Selbstanzeige beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erstattet. Was aber bedeutet dies für die betroffenen Porsche 911 – Besitzer?
CO2 – Ausstoß höher als angegeben
Grund der Selbstanzeige ist: Der Porsche 911 soll mehr Treibstoff verbrauchen als bei der Typengenehmigung angegeben. Damit wäre aber auch der CO2 – Ausstoß höher als angegeben. Grund sei die Verwendung eines falschen Wertes für den Luftwiderstand.
Porsche 911 – Besitzern drohen Rückruf und höhere Kfz-Steuern
Folglich wurden die betroffenen Porsche 911 – Besitzer nicht nur über den Treibstoffverbrauch und den CO2 – Ausstoß ihrer Fahrzeuge getäuscht. Ihnen drohen zudem ein Rückruf des KBA sowie höhere Kfz – Steuern wegen des höheren CO2 – Ausstoßes. Das KBA hatte bereits mit Bescheiden vom 14.05.2018 und 16.05.2018 einen verpflichtenden Rückruf von rund 60.000 Porsche-SUV’s der Typen Cayenne 3,0 l V6 TDI und 4,2l V8 TDI und Macan 3,0l V6 TDI angeordnet. Prüfer des KBA hatten bei diesen Typen illegale Abschalteinrichtungen gefunden. Daraufhin verpflichtete das KBA Porsche die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen.
Rechte betroffener Porsche 911 – Besitzer
Bestätigt die Prüfung des KBA eine erhebliche Abweichung der Verbrauchswerte und des CO2 – Ausstoßes, so stehen Porsche 911 – Besitzern insbesondere Rechte aus Sachmängelhaftung gegen den Händler und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu.
- Sachmängelhaftungsrechte sind insbesondere der Anspruch auf Nacherfüllung, auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Rechte können Besitzer eines betroffenen Porsche 911 gegen den Verkäufer des Fahrzeugs, also den Händler geltend machen. Schadensersatzansprüche gegen den Händler bestehen nach derzeitigen Erkenntnissen hingegen nicht.
- Schadensersatzansprüche können aber gegen den Hersteller des Fahrzeugs, also Porsche bzw. den Volkswagen – Konzern bestehen. In Betracht kommen hier insbesondere die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung gemäß § 826 BGB sowie Ansprüche aus Betrug nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB.
Kostenlose Prüfung durch Fachanwälte – Profitieren Sie von unserer Expertise
Unsere Spezialisten bei WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl geschädigter Fahrzeugbesitzer gegen den Volkswagen – Konzern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung! Wir prüfen Ihre individuellen Schadensersatzansprüche kostenlos und beraten Sie anhand Ihres konkreten Falls.