– München, 31.01.2019 –
UDI Energie Festzins – Erneuerbare Energie Anlagen weiter im Focus
Anleger, die nicht in herkömmliche Produkte investieren möchten, sondern nach „ökologisch sinnvollen Alternativen“ suchen, legen ihr Geld oftmals in Windkraft-, Solar- oder Biogas-Anlagen an. Jedoch kommt es auch hier auf die rechtliche Ausgestaltung des Anlageproduktes an. Zudem bewegen sich nicht alle ökologischen Geldanlagen „im grünen Bereich“, wie die Erfahrung vieler Investoren leider zeigt.
Wie wir z.B. zu Geldanlagen in „Grüne Werte“ (Grüne Werte Energie GmbH, Grüne Werte Wertzins 2 GmbH und Grüne Werte Wertzins 3 GmbH) berichtet haben, gehen Anleger oft ohne Wissen erhebliche Risiken ein (vgl. Artikel Grüne Werte).
Festzins – tatsächlich handelt es sich um riskante Nachrangdarlehen
Werbung mit dem Begriff „Festzins“, wie bei der UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG, der UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG verleitet die Anleger zu einer falschen Vorstellung des Anlageprodukts. „Festzins“ suggeriert Sicherheit – dem ist jedoch in diesen Fällen nicht so.
Tatsächlich soll ein Nachrangdarlehen abgeschlossen werden. Anleger sind hier Darlehensgeber zu bestimmten Bedingungen, der „Festzins“ ist damit nicht bedingungslos. Nachrangdarlehen sind riskante Anlagen mit Totalverlustrisiko, da im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die Forderungen der Gläubiger nachrangig sind. Nachranggläubiger werden erst berücksichtigt, wenn sämtliche erstrangigen Gläubiger befriedigt sind.
Ausbleiben von Zinszahlungen – UDI Produkt auf Warnliste von Finanztest
Vertraglich vereinbarte Zinsen von 4% p.a. aufwärts bleiben zwischenzeitlich bei einigen UDI Anlagen aus – obwohl mit „Festzins“ geworben wurde.
Zahlungsschwierigkeiten bestehen bei
- UDI Sprint Festzins I GmbH & Co. KG und
- UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG.
Vor ggf. nicht vertragsgemäßer Erfüllung von Zahlungspflichten warnte u.a. die
UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG.
Probleme könnten sich ggf. auch für die
- UDI Energie Festzins II GmbH & Co. KG,
- UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG,
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG und
- UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG
ergeben. Diese Gesellschaften weisen Verlustanteile, die „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckt“ sind, in ihren Jahresabschlüssen aus (vgl. aktuell Januar 2019-Ausgabe Finanztest).
Finanztest setzt aktuell (Januar 2019) das Angebot
UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG
auf die Warnliste.
Frischer Wind durch Gesellschafterwechsel bei UDI?
Die UDI Beratungsgesellschaft mbH macht im Dezember 2018 bekannt, dass die te management Gruppe große Teile der UDI-Gruppe vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Herr Georg Hetz übernommen hat.
Herr Stefan Keller als neuer geschäftsführender Gesellschafter kündigte an, die „UDI-Unternehmensgruppe weiter voranzubringen“.
Im Weiteren ist in Planung, „die Kompetenzen der te management und der UDI Gruppe zu bündeln“.
Was dies nun konkret für Anleger bedeutet, muss abgewartet werden.
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Soweit Sie in Nachrangdarlehen der UDI Gruppe investiert haben und von festen Zinszahlungen ausgegangen sind, kann u,a, eine fehlerhafte Beratung vorliegen.
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Sämtliche Fachanwälte der Kanzlei WMP Rechtsanwälte befassen sich seit über 10 Jahren mit Anlegerschutz und der Interessenvertretung geschädigter Anleger. Seit den letzten Jahren befassen wir uns verstärkt mit „Grüne Investitionen“, aktuell u.a. mit der UDI.
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