UDI Beratungsgesellschaft mbH – Gelder nicht planmäßig gezahlt
– München, den 12.03.2019 –
UDI (Umwelt-Direkt-Investment) hat als ÖKO-Vertrieb über die Jahre ökologische Investments an Anleger vertrieben, die Geld in grüne Investments nachhaltig investieren wollen.
Wind-, Solar- und Bioenergie- Investments kamen bisher bei Anlegern gut an, und die Nachfrage danach besteht noch immer.
Die kritischen Schlagzeilen das Unternehmen UDI Beratungsgesellschaft mbH betreffend mehren sich jedoch. UDI-Anleger sollten hellhörig werden.
UDI Beratungsgesellschaft mbH Gesellschafterwechsel
Im Dezember 2018 machte die UDI Beratungsgesellschaft mbH bekannt, dass die te management Gruppe große Teile der UDI-Gruppe vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Herr Georg Hetz übernommen hat.
Die konkreten Konsequenzen der Aussage zur weiteren Planung, „die Kompetenzen der te management und der UDI Gruppe zu bündeln“, bleibt noch abzuwarten.
UDI Beratungsgesellschaft mbH im Focus von Stiftung Warentest
UDI ist bei Stiftung Warentest bereits im November 2018 (Stiftung Warentest Artikel vom 13.11.2018) in die Kritik geraten, da die „Solar Sprint Festzins II“ die fälligen Gelder nicht wie geplant Mitte 2018 zahlte. Sodann erfolgte sogar eine Warnung der Stiftung Warentest bezüglich der Anlage UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG (Stiftung Warentest Artikel vom 21.01.2019).
Auch Stefan Loipfinger recherchiert zu dieses Thema seit längerem und versucht Licht in die Sache zu bringen. Seiner Meinung nach setzte die Stiftung Warentest die UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG zu Recht auf die Warnliste. Was UDI insgesamt betrifft, vertritt Loipfinger die Auffassung, dass einiges aus dem Ruder laufe; um zu dieser Meinung zu gelangen, hat Stefan Loipfinger keine Mühe gescheut, sich die Handelsregisterauszüge mit Blick auf Verflechtungen von Personen und Gesellschaften durchzusehen und auszuwerten.
z.T. Ausbleiben von fälligen „Festzsins“-Zahlungen sowie fälligen Rückzahlungen
Neben fälligen Zinsen bleiben auch Rückzahlungen bei einigen Anlagen, wie z.B.
- Solar Sprint Festzins I und
- Solar Sprint Festzins II
aus, Anleger wurden über Wochen und Monate hinweg vertröstet und warten noch immer auf Zahlungen.
Nachrangdarlehen
Anlegern wurde bei verschiedenen Produkten, mit Namen wie „Solar Sprint Festzins I“ oder „Solar Sprint Festzins II“, Zinsen in Aussicht gestellt (beispielsweise beginnend von 6, 5% p.a.) und nach vereinbartem Vertragsende die Rückzahlung des anfangs eingesetzten Betrages. Es handelt sich jedoch vertragsgemäß nicht um feste bedingungslose Zinsen, sondern um vertragliche Ausgestaltungen als Nachrangdarlehen (vgl. unser letzter Artikel).
Daher beruft sich die jeweilige Gesellschaft bei den aufgeschobenen Zahlungen auf die Nachrangklausel.
Mit diesem Problem der Nachrangstellung bezüglich fälliger Zinsen und fälliger Rückzahlungsansprüche kämpfen auch Anleger, die in anderweitige Erneuerbare Energien investierten, wie die Grüne Werte Gesellschaften (wie wir mehrfach berichteten).
UDI mit Blind-Pool-Charakter birgt Risiko
Neben dem Umstand, dass UDI nicht alle Zinszahlungen beglich und auch fälligen Rückzahlungen bislang nicht an alle Anleger zurückzahlte (s.o. und unser letzter Artikel zu UDI), stellt für Anleger der Blind-Pool-Charakter einiger UDI-Geldanlagen ein erhebliches Risiko dar. Anlegern ist bei einem Blind-Pool-Konzept nicht von vorneherein klar, worin investiert wird. Die Projekte stehen ganz oder teilweise zu Beginn noch nicht fest. Anleger geben ihr Geld und müssen beim Blind-Pool-Charakter der Geschäftsführung vertrauen.
Weitere Zahlungen in Gefahr?
Inwieweit die noch nicht in Probleme geratene Anlagen künftig die fälligen Zahlungen korrekt gegenüber den Anlegern bedienen werden, kann nicht vorausgesagt werden.
Erfahrungsgemäß sind jedoch Anleger gut beraten, sich nicht weiter vertrösten zu lassen, sondern zu handeln.
Holen Sie sich jetzt Hilfe beim Fachanwalt!
Soweit Sie bei derUDI Beratungsgesellschaft mbH investiert haben und von festen Zins- und Rückzahlungen ausgegangen sind, die nunmehr ausbleiben, ist Anlegern zu raten, zeitnah anwaltliche Hilfe von einer auf Bank-und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertritt als spezialisierte Fachanwaltskanzlei Mandanten mit Investitionen in ökologischen Anlagen. WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich aktuell mit UDI.
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