München, den 13.06.2019
Drohende Zahlungsausfälle für UDI-Anleger?!
Schlechte Nachrichten für UDI-Anleger.
Am 11.06.2019 wurde über die BaFin Webseite nach § 11a Abs. 1 VermAnlG zu den Anlagen
- UDI Sprint FESTZINS IV,
- UDI Energie FESTZINS 10,
- UDI Energie FESTZINS 11 und
- UDI Energie FESTZINS 12
unter dem Betreff „Möglicher Ausfall von Forderungen“ veröffentlicht, dass Projektgesellschaften Verbindlichkeiten nicht an die Emittentin leisten können. Bei der Emittentin, bestehe in Folge die Gefahr eines Forderungsausfalls. Anleger werden wohl die ihnen von der Emittentin zugesagten Zins und –Rückzahlungen ggf. nicht vereinbarungsgemäß erhalten und mit Ausfällen rechnen müssen.
Risikoreiche UDI-Anlagen
UDI-FESTZINS Anleger müssen nun mit Ausfällen rechnen. Wir hatten bereits zu den für Anleger riskanten Geldanlagen von UDI berichtet.
Anleger haben zum großen Teil UDI-Anlagen gezeichnet, die als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind. Diese Anlageform ist tatsächlich sehr risikoreich.
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!
Anleger sollten aber grundsätzlich nicht zögern ihr eingesetztes Geld zurückzufordern. Erfahrungsgemäß werden regelmäßig keine korrekten Ausführungen zu Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern gemacht.
Im Weiteren können auch Ansatzpunkte für UDI-Anleger aus einer fehlerhaften Beratung bestehen.
Lassen Sie sich nicht länger vertrösten, sondern zeitnah von einer auf Bank-und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei beraten.
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte befasst sich seit über 10 Jahren mit Anlegerschutz und der Interessenvertretung geschädigter Anleger. Seit Jahren beschäftigen wir uns verstärkt mit dem Thema „Grüne Investitionen“ und haben hier vielfach positive Urteile erstritten – gerade auch bei Ausgestaltungen als Nachrangdarlehen. Aktuell beraten und vertreten wir in Sachen UDI.
Kommen Sie gerne auf uns zu!