Widerruf von Immobiliendarlehen – Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen
– München, 01.01.2015 – Derzeit ist das Zinsniveau in Deutschland auf dem Tiefststand. Auch viele Darlehensnehmer mit älteren Darlehensverträgen und erheblich höheren Zinsvereinbarungen wollen und können davon profitieren. Ihnen kommt zugute, dass zahlreiche Banken in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben und das Widerrufsrecht der Darlehensnehmer daher noch besteht. In diesem Fall können Darlehensnehmer einen Widerruf erklären und so Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen.
Widerrufs-Joker für Darlehensnehmer
Durch diesen „Widerrufs-Joker“ können die Darlehensnehmer in den entsprechenden Fällen ihre Darlehen durch einen Widerruf des Darlehensvertrages vorzeitig beenden und in ein wesentlich zinsgünstigeres Darlehen umschulden, ohne die sonst regelmäßig fällige Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Aber Achtung: Vor dem Widerruf des alten Darlehensvertrages muss die neue Finanzierung gesichert sein.
Nach eigenen Angaben hat die Verbraucherzentrale Hamburg hunderte von Darlehensverträgen geprüft, wobei mehr als zwei Drittel ihrer Einschätzung fehlerhaft sind. Inzwischen gibt es auch eine Reihe von Gerichtsurteilen zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) selbst hat bereits Urteile zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gefällt. Selbst die Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahr 2002 hat er bezüglich der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ als fehlerhaft eingestuft.
Widerrufsbelehrungen auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen
Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Widerrufsbelehrungen, die eine Vielzahl von verschiedenen Fehlern aufweisen können. Darlehensnehmer, die einen Widerruf erklären möchten, sollten daher unbedingt im Vorfeld die Widerrufsbelehrung individuell durch einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt auf ihre Fehlerhaftigkeit hin prüfen lassen.
Die Fachanwälte der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertreten ihre Mandanten zunächst außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Widerrufsrechte und der Rückabwicklung der Darlehen. Falls erforderlich, gehen sie für ihre Mandanten aber auch gerichtlich gegen die entsprechenden Banken vor. Sowohl Rechtsanwältin Wotsch als auch Rechtsanwältin Dr. Winter haben einschlägige Erfahrung in der Verhandlung und dem Umgang mit Banken in solchen Fällen. Diese können sie zielgerichtet für ihre Mandanten einsetzten.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit diversen Problemen bei Darlehensverträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten mit Darlehensverträgen beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Wir informieren Mandanten und Interessierte in unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen zudem regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zum Widerruf von (Immobilien-)Darlehen.