Widerruf von Immobiliendarlehen: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
– München, 20.03.2015 – Viele Rechtsschutzversicherungen verweigern nach wie vor häufig die Deckungszusage für Streitigkeiten zwischen Darlehensnehmer und Bank beim Widerruf von Immobiliendarlehen. Dies geschieht jedoch häufig zu Unrecht. Insbesondere dem Argument der Vorvertraglichkeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine klare Absage erteilt. Darlehensnehmer können daher meist von ihren Rechtsschutzversicherungen die Deckung der Kosten solcher Streitigkeiten verlangen.
BGH-Urteil: Rechtsschutzversicherung muss Kosten eines Rechtsstreits beim Widerruf von Darlehen tragen
Mit Urteil vom 24.4.2013 (Az. IV ZR 23/12) hat der BGH die dort beklagte Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten eines Rechtsstreits wegen der „Fehlerhaften Widerrufsbelehrung“ im Lebensversicherungsvertrag zu übernehmen. Der BGH erteilte darin der Argumentation der Rechtsschutzversicherung, sie sei nicht einstandspflichtig, weil der konkrete Rechtsschutz-Versicherungsvertrag erst nach dem betreffenden Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, eine klare Absage.
Diese Rechtsprechung kann auf die Streitigkeiten bei Widerruf von (Immobilien-)Darlehen übertragen werden. In vielen Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherungen die Deckung ablehnten, lag der Abschluss des Darlehensvertrags vor dem Abschluss des jeweiligen Versicherungsvertrags. Die Kostenübernahme wurde in diesen Fällen von den Rechtsschutzversicherern daher mit dem Argument der „Vorvertraglichkeit“ verweigert. Der BGH folgte dieser Argumentation nicht und entschied, dass der Rechtsschutzfall zu dem Zeitpunkt eintritt, in dem sich die darlehensgebende Bank weigert, den Widerruf des Darlehensnehmers zu akzeptieren. Es kommt damit gerade nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
Liegt der Abschluss der Rechtsschutzversicherung und der Ablauf der Wartezeit zeitlich vor der Ablehnung des Widerrufs durch die Bank, muss der Rechtsschutzversicherer die Kosten der Streitigkeit übernehmen, egal wie lange der Darlehensvertrag besteht.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte berät und vertritt als spezialisierte Fachanwaltskanzlei eine Vielzahl von Mandanten beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme. Wir informieren Mandanten und Interessierte in unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen zudem regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zum Widerruf von (Immobilien-)Darlehen.