Bearbeitungsgebühr unzulässig
– München, 01.01.2015 – Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteilen vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI 170/13) zu Darlehen, dass eine Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen unzulässig ist. Regelmäßig wurden Darlehensnehmern derartige Bearbeitungsgebühren in nicht unerheblicher Höhe bei der Inanspruchnahme von Darlehen von Banken abverlangt. Diese können nun gestützt auf die BGH Entscheidungen die Bearbeitungsgebühr von der Bank zurückfordern.
Darlehensnehmer wollen alte Darlehensverträge beenden und Bearbeitungsgebühr zurückfordern
Neben der aktuell interessanten Möglichkeit sich durch einen Widerruf von alten Darlehen mit hoher Zinsbelastung zu lösen und von dem Niedrigzins zu profitieren, können Darlehensnehmer nun auch die Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen von der Bank zurück verlangen. Bei der rechtlichen Durchsetzung der Rückforderungsansprüche schafft die höchstrichterliche Rechtsprechung Rechtssicherheit.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit diversen rechtlichen Problemgestaltungen bei Darlehensverträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten mit Darlehensverträgen beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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