– München, den 03.02.2016 –
Prämiensparen flexibel
Mit derartig betitelten Produkten warb die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld von Jahren noch Kunden, damit diese in Sparverträge „Prämiensparen flexibel“ Geld anlegen. Für Bankkunden waren und sind diese Sparverträge aufgrund der für heutige Verhältnisse hohen Sparzinsen äußerst attraktiv.
Kunden profitieren von den hoch verzinsten Anlagen – sie haben regelmäßig kein Interesse an der Beendigung der Sparverträge.
Kündigung durch Sparkasse wegen Niedrigzinsniveau
Die Niedrigzinsen machen der Sparkasse zu schaffen. Die Sparkasse jedoch hat kein Interesse mehr an der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung der „Prämiensparen flexibel“-Verträge – wie bereits der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.12.2015 zu entnehmen war, hatte die Sparkasse Kunden diese Verträge gekündigt. Die Kündigung wurde ausgesprochen, das dies für die Sparkasse nicht länger wirtschaftlich vertretbar sei.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nimmt nunmehr ihre eigenen Position flexibel ein und beendet die Verträge „Prämiensparen felxibel“. Die Sparkasse ist der Meinung, sie würde hier rechtens handeln.
Es gilt jedoch der Grundsatz „pacta sunt servanda“ und ein Vertragspartei kann nicht ohne weiteres den Vertag beenden, wenn ihm die Rahmenbedingungen nicht mehr zusagen.
Die „Scala-Verträge“ bei die Sparkasse Ulm haben eine ähnliche Geschichte. Die Sparkasse Ulm beendete gegenüber Kunden laufende Verträge – die für die Anleger wegen der Zinsen gerade lukrativ waren – die Sparkasse Ulm hatte ebenfalls mit Niedrigzinsen zu kämpfen und wollte raus aus der Vertragsbindung. Wir berichteten hierzu bereits mit unserem Artikel „S-Scala-Sparvertrag: Obsiegen für Sparer„.
Gegenwind für Sparkasse Anhalt-Bitterfeld
Bereits die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat sich mit der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und gekündigten „Prämiensparen flexibel“-Verträgen befasst. Sie ist ebenfalls der Auffassung, dass die Sparkasse hier nicht ohne Weiteres die Verträge kündigen und sich lapidar auf das Niedrigzinsniveau berufen könne. Die Verbraucherzentrale hat die Sparkasse deswegen bereits abgemahnt. Wie dem Handelsblatt aktuell (02.02.2016) zu entnehmen ist, wird auf Betreiben der Verbraucherzentrale diese Angelegenheit mit der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld wohl vor Gericht geklärt werden.
Sparer sollten sich wehren
Sparkassenkunden sollten jedoch in keinem Fall eine Kündigung durch die Sparkasse ohne Weiteres akzeptieren. Sie sollten sich an einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wegen der Prüfung und des weiteren Vorgehens in ihrem konkreten Fall wenden.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich aktuell mit Sparverträgen, wie „Prämiensparen flexibel“ oder Scala-Spaärverträgen“. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten mit unterschiedlichsten Sparverträgen deutschlandweit beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.