Das Landgericht Erfurt hat mit Urteil vom 22.02.2019 erstmals einen Vermittler von P&R Investments zur Zahlung von Schadensersatz von € 120.000,00 verurteilt.
Pflichtverletzungen bei P&R Beratung festgestellt
Nach Ansicht des Landgerichts Erfurt hat der Vermittler die betroffenen Anleger nicht über sämtliche Risiken, die mit den Kauf- und Verwaltungsverträgen verbunden sind, aufgeklärt und in den Verträgen als garantiert dargestellte Leistungen nicht richtig gestellt. So erfolgte keine Aufklärung über das Totalverlust- oder Nachschussrisiko. Der Vermittler unterlies es darauf hinzuweisen, dass es keine Mietausfallversicherungen oder ähnliche andere Sicherungen gab. Die vermeintlich garantierten Mieten waren demnach überhaupt nicht abgesichert.
Weitere Pflichtverletzungen
Aus der vertieften Prüfung zahlreicher P&R Beratungen konnten wir weitere typische Aufklärungsmängel aufdecken:
Vielfach haben Berater u.a. die folgenden Aufklärungen unterlassen:
• Kauf-, Rückkaufs- und Mietpreise lagen weit über Marktniveau, so dass die P&R – Investments schon nicht plausibel waren (uns liegt hierzu ein entsprechendes Gutachten vor)
• Einschlägige Presseberichte seit mindestens 2014, die auf mangelnde Plausibilität hinwiesen (aktuell auch z. B. Finanztest 20.06.2017: „Container-investment: Neue Prospekte zeigen Tücken bei P&R“)
• Fraglicher Eigentumserwerb an den Containern
• Rückkaufswert der Container war weder dem Grund noch der Höhe nach garantiert
• Eingeschränkte Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer
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Das Urteil des Landgerichts Erfurt zeigt, dass es Sinn macht, die Berater und Vermittler in Haftung zu nehmen und nicht nur auf eine vermutlich geringe Quote im Insolvenzverfahren zu hoffen.
Die Chancen auf Erlangungen von Schadensersatz sind deutlich gestiegen.
Die Ansprüche verjähren zwar erst spätestens drei Jahre nach Kenntnis der Falschberatung, also vielfach frühestens im Jahr 2021, aber diese Zeit sollte nicht in jedem Fall ausgereizt werden.
Jeder Kunde muss sich bewusst sein, dass „sein“ Berater auch weitere P&R-Anleger vermutlich falsch beraten hat. Hier gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
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Die Fachanwältinnen der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarkt!
Gerade bei im Bereich der Beraterhaftung muss jeder Fall auf seine Besonderheiten hin geprüft werden.
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