– München, 02.10.2019 –
PIM Gold – Gold fehlt tonnenweise
Laut der letzten Presseberichte von Anfang September fehlen 1,9 Tonnen Gold, wie die Staatsanwaltschaft, die bereits seit längerem im Rahmen des Betrugsverdachts ermittelte, festhielt. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die PIM Gold GmbH ein Schneeballsystem betrieben hat.
Insbesondere Kleinanleger griffen auf die vermeintlich sichere Anlage Gold zurück. Soweit sie sich das Gold nicht auszahlen sondern das Gold im Tresor ließen, wurde ihnen Eigentum am Gold und Renditen von drei Prozent aufwärts in Aussicht gestellt.
PIM Gold Insolvenz – Anleger zu tausenden betroffen
Nicht dass bereits das vermisste Gold an schlechten Nachrichten genug wäre, hat die Gesellschaft nun Insolvenz beantragt.
Beim Amtsgericht Offenbach wurde nunmehr Insolvenzantrag gestellt – für PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen: 8 IN 403/19 und 8 IN 402/19). Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist lt. Handelsblatt bereits tätig, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt. Dieser soll bereits geäußert haben, dass mehrer tauschen Anleger von der Insolvenz betroffen seien.
PIM-Gold Anleger haben nun mit Verlusten zu rechnen.
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter dann von Anlegern auch bereits an sie erfolgte Auszahlungen zurückfordern.
PIM Gold Insolvenz – Möglichkeiten der Anleger
Nachdem Eröffnung des Insolvenzverfahren, besteht für PIM Gold- Anleger nach Aufforderung durch den Insolvenzverwalter dir Möglichkeit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Anleger dürfen hier wohl mit einer nicht allzu hohe Quote, sondern müssen vielmehr mit Verlusten rechnen, das bereits tonnenweise Gold nicht vorhanden ist.
Damit ist PIM Gold-Geschädigten zudem anzuraten, dass auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Neben dem Insolvenzverfahren können also auch Ansprüche aus fehlerhafter Beratung gegen Vermittler/Berater bestehen; denn Anleger müssen über die Risiken aufgeklärt werden und die Geldanlage auf Plausibilität geprüft werden. Haben Berater ihre Pflichten verletzt, können Anleger Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich Betrugsvorwürfe bestätigen, können Anleger zudem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus unerlaubter Handlung geltend machen.
Rat vom Fachanwalt!
Betroffene PIM Gold-Anleger sollten nicht weiter hoffen, sondern sich bereits jetzt von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt beraten und ihre Ansprüche prüfen und sich ggf. vertreten lassen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht übernimmt die Vertretung geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren. PIM-Gold- Betroffene werden gebeten, sich zeitnah durch kostenlose Registrierung zu melden. Wir beraten und vertreten Anleger, übernehmen die Forderungsanmeldung und prüfen Ihre weiteren Ansprüche.
WinterWotsch Rechtsanwälte PartmbB ist mit erfahrenen Fachanwälten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig, berät und vertritt Anleger bei Falschberatung durch Banken, Finanzdienstleister und Vermögensverwalter und im Rahmen von Insovlenzverfahren. Die Fokussierung auf die Vertretung Geschädigter schließt Interessenkollisionen aus. Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.