Inhaber der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung (NSV) sollten jetzt ihre Erfüllungsansprüche geltend machen. Das OLG Stuttgart bestätigte unsere Rechtsansicht, dass die Energy Capital Beteiligungsgesellschaft mbH die Einlage samt Zinsen auszahlen muss. Die Laufzeit der NSV 1 ist befristet bis zum 31. Dezember 2016 [bzw. 30. Juni 2017 hinsichtlich NSV 2 bzw. 31. Dezember 2017 hinsichtlich NSV 4 bzw. 30. Juni 2018 hinsichtlich der NSV 5 bzw. 31. Dezember 2018 hinsichtlich NSV 6]. Die Fälligkeit liegt damit bei den NSV vor.
Keine „Zwangsumwandlung“ der Namensschuldverschreibung in Aktien
Die Gerichte haben entschieden, dass die Beschlüsse im Jahr 2015 zur „Zwangsumwandlung“ in Aktien unwirksam sind. Damit gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Das heißt, dass die Namensschuldverschreibung am Ende der regulären Laufzeit voll erfüllt werden muss und ein Anspruch auf die jährlichen Zinszahlungen besteht.
Erfüllungsanspruch = Einlage + Zinsen
Nach den Bedingungen sollten die Anleger zwei Wochen nach Ende der Laufzeit ihre eingesetztes Kapital + Zinsen (Tranche B) bzw. eine jährliche Verzinsung (Tranche A) erhalten. Dies ist nicht erfolgt (Tranche B) oder nur teilweise (Tranche A).
Die Inhaber einer Namensschuldverschreibung können daher ihren vollen Erfüllungsanspruch gegen die Energy Capital Beteiligungsgesellschaft mbH geltend machen. Diese ist die persönliche haftende Komplementärin der ursprünglichen Emittentin.
Zahlungsaufforderung und Klage
Betroffene Anleger sollten nicht länger warten und ihren Erfüllungsanspruch direkt bei der Energy Capital Beteiligungsgesellschaft mbH geltend machen.
Sollte keine freiwillige Zahlung erfolgen, bleibt nur der Klageweg. Aufgrund der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ist das Prozessrisiko aber überschaubar.
Weiteres Vorgehen / Empfehlung
Aufgrund der in den letzten Monaten gefällten Urteile haben sich die Prozessaussichten in Sachen Namensschuldverschreibung maßgeblich zum Vorteil der Anleger entwickelt.
Wir empfehlen daher die Geltendmachung des Erfüllungsanspruchs.
Nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf!
Unsere Kanzlei ist auf die Analyse und Durchsetzung derartiger Ansprüche von Anleger spezialisiert. Wir verfügen über sehr hohes Know-how und langjährige forensische Erfahrung.
Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zu Ihren individuellen Möglichkeiten sowie zu den möglichen Prozesskosten.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne kostenfrei eine Deckungsanfrage.
Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen wir einige Unterlagen und Informationen:
• Ihre Zeichnungsunterlagen
• Schreiben der TB Treuhand GmbH hinsichtlich der „Umwandlung“ aus dem Jahr 2015
• ggf. Kopie der Privat-Rechtsschutzversicherungspolice