– München, den 16.11.2015 –
– Lebensversicherungsfonds sind nicht mit Lebensversicherungen vergleichbar
Lebensversicherungsfonds investieren vorwiegend in bestehende US-amerikanische, britische oder auch deutsche Lebensversicherungen, die auf dem Zweitmarkt erworben werden. Die Anleger sind entweder als Kommanditisten oder als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an den Lebensversicherungsfonds beteiligen. Sie tragen das volle unternehmerische Risiko, denn diese geschlossenen Fonds sind keinesfalls so sicher wie Lebensversicherungen.
Spekulation auf die Lebenserwartung von Versicherten
Die Fonds kaufen je nach Geschäftsmodell Lebensversicherungspolicen von älteren oder kranken Versicherungsnehmern. Sie zahlen Ihnen beim Abkauf der Versicherung mehr als die Versicherungsgesellschaften und übernehmen in diesem Zusammenhang die weitere Prämienzahlung an die Versicherung. Im Gegenzug erhalten die Lebensversicherungsfonds im Todesfalle die volle Versicherungssumme ausbezahlt. Der Erfolg des zu Grunde liegenden Konzeptes hängt entscheidend davon ab, ob der jeweilige Versicherungsfall der gekauften Lebensversicherungen nach dem Policen-Kauf auch eintritt; die Erfolgsprognosen der Fonds basieren meist auf Gutachten, die anhand diverser Kriterien die zu erwartende Einnahmen aus den erworbenen Policen in Aussicht stellen. Hier haben sich jedoch eine Vielzahl von Fonds in der Vergangenheit verspekuliert, denn die Lebenserwartungen der Versicherten lag nicht zuletzt dank fortschrittlicher Medizin häufig höher als prognostiziert. Zudem haben diese geschlossenen Fonds vielfach hohe Weichkosten, nicht zuletzt für die Auswahl und den Kauf geeigneter Versicherungsverträge.
Anleger tragen das volle unternehmerische Risiko bis hin zum Totalverlust
Bei der Anlage in einen Lebensversicherungsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit höheren Risiken als bei herkömmlichen Anlageformen. Das maximale Risiko der Anleger besteht in einem Totalverlust der Einlage.
Weitere typische Risiken bei Lebensversicherungsfonds sind:
- Prognoserisiko: Versicherungsfälle treten später als prognostiziert ein, mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Fonds und damit die Beteiligung. In solchen Fällen müssen die Lebensversicherungen vor allem höhere Kosten für Prämien ausgeben als geplant und die Versicherungssumme fließt (erheblich) später zu. Das kann dazu führen, dass der betroffene Fonds eigene Verbindlichkeiten, beispielsweise aus Krediten, nicht erfüllen kann.
- Blind-Pool-Risiko: Der Erfolg der Anlage hängt wesentlich von der Auswahl der zu erwerbenden Lebensversicherungen ab, die aber erst nach der Beteiligung der Anleger erworben werden. D.h. der Anleger kennt bei Beteiligung die Zusammensetzung des Portfolios nicht und weiß nicht ob die Investitionskriterien erfüllt werden. Dieser sog. Blind-Pool-Charakter der Beteiligung birgt zusätzlich große Unsicherheiten für den Anleger und damit ein hohes Risiko.
- Portfoliorisiko: Die Gefahr eines kleineren Fondsvolumen als geplant und damit eine geringere Risikostreuung mit weniger Lebensversicherungen.
- rechtliches Risiko: Das Risiko ausländischer Rechtsordnungen und Gerichtsstände sowie Rechtsänderungsrisiken. Beispielsweise das Risiko das Versicherungssummen nicht oder verzögert ausgezahlt werden wegen rechtlicher Einwendungen.
- Insolvenz- und Bonitätsrisiko: Der Versicherungsgesellschaften und der amerikanischen Vertragspartner.
- steuerliches Risiko: Ferner besteht die Gefahr, dass die steuerliche Einordnung und damit die weitgehende Steuerfreiheit der Erträge aus den Lebensversicherungen von den Finanzbehörden anders beurteilt werden als vom Initiator.
- Fungibilitätsrisiko: Es gibt es nur sehr eingeschränkte oder gar keine vorzeitige Verkaufsmöglichkeiten am Zweitmarkt. Ein vorzeitiger Verkauf ist, falls überhaupt möglich, mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
- Zudem besteht ein erhebliches Wechselkurs-, Währungs- und Zinsrisiko bei dem Erwerb von ausländischen Policen.
Falschberatung und Prospektfehler
Nach unseren Erfahrungen wurden Anlegern solche riskanten Lebensversicherungsfonds vielfach als sichere und/oder zur Altersvorsorge geeignete Anlagen vermittelt. Daneben wurde in Beratungsgesprächen häufig das Fondskonzept nicht richtig dargestellt und Risiken verschwiegen, falsch dargestellt oder beschönigt. Zudem sind oftmals die Prospekte der Fondsgesellschaften insbesondere im Hinblick auf die Risikodarstellung fehlerhaft. Sind Anleger nicht über die dargestellten Risiken aufgeklärt worden oder fühlen sich aus einem anderen Grund schlecht beraten, so sollten sie dies von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen.
betroffene Anleger können Schadensersatz verlangen
Weisen die Beratung und/oder der Emissionsprospekt des Fonds Fehler auf, so berechtigen diese die Anleger dazu sich von der Kapitalanlage zu lösen und Schadensersatz zu fordern. Die Anleger können in solchen Fällen verlangen, so gestellt zu werden, als hätten sie sich nie an dem Lebensversicherungsfonds beteiligt und ihre Einlagen zurückfordern.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte berät Sie bei Problemen mit Investitionen in Lebensversicherungsfonds und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Anleger. Nutzen auch Sie unsere langjährigen Kenntnisse und Erfahrungen.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.