– München, den 01.09.2016 –
Lebensversicherungen reißen hohe Finanzierungslücken – mit fatalen Folgen für Darlehensnehmer
Ein gängiges Modell der Immobilienfinanzierung ist die Tilgung eines endfälligen Darlehens durch eine Kapitallebensversicherung.
Viele Darlehensnehmer, die sich auf die Endtilgung durch die Kapitallebensversicherung verlassen haben, erleben derzeit böse Überraschungen, da die aktuell berechnete Ablaufleistung weit geringer ausfällt als die bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages berechnete. Vielen Darlehensnehmern war bei Abschluss dieses Modells nicht klar und wurde oftmals auch nicht klar gemacht, dass mit den ursprünglich prognostizierten Ablaufleistungen der Lebensversicherungen gerade nicht fest gerechnet werden kann; denn die darin beinhalteten in Aussicht gestellten Gewinnbeteiligungen sind gerade nicht garantiert (anschaulich erklärt wird eben diese Problematik in ZDF-zoom, einer Verbrauchersendung des ZDF vom 31.08.2016). In Folge fallen die tatsächlich an die Versicherungsnehmer ausgekehrten Überschussbeteiligungen allerdings sehr viel geringer aus als ursprünglich bei der Beratung zu diesem Finanzierungsmodell in Aussicht gestellt. Zudem geht dies oft auch mit einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung vieler Lebensversicherungen einher, die dann zusätzlich die Ablaufleistung schmälert.
Ablaufleistungen von Lebensversicherungen regelmäßig viel niedriger als Darlehenssummen – viele stehen vor Scherbenhaufen
Vielen Darlehensnehmern wurde die Tilgung zum Ende des Darlehensvertrages über eine Kaiptallebensversicherung als das auf sie zugeschnittene Modell angepriesen. Die Ablaufleistungen aus der Lebensversicherung sind oftmals viel zu gering, um die Tilgung zu decken. Das heißt, es besteht eine ungeplante Lücke. Die Darlehensnehmer haben nun noch immer Schulden, die sie nun anderweitig begleichen müssen. Viele stehen vor einem Scherbenhaufen.
Betroffene Darlehensnehmer fühlen sich falsch beraten und wehren sich immer häufiger gegen die Versicherungen.
– Schadensersatz für Darlehensnehmer/Versicherungsnehmer
Betroffene Darlehensnehmer können von den Finanzberatern/Banken bzw. Versicherern Schadensersatz wegen Falschberatung verlangen, wenn sie nicht darüber aufgeklärt worden sind, dass insbesondere die oft unrealistisch hoch geschätzten Gewinnbeteiligungen gerade nicht garantiert sind und damit auch die genannten Ablaufleistungen nicht garantiert sind. Verschwiegen wurde nicht selten, dass die Möglichkeit besteht, dass die Ablaufleistung die Darlehenssumme nicht deckt. Oftmals war bereits das Modell der Verknüpfung von Darlehenstilgung über eine Kaiptallebensversicherung ungeeignet für Darlehensnehmer.
Die Darlehensnehmer/Versicherungsnehmer können im Wege des Schadensersatzes verlangen so gestellt zu werden, wie sie ohne die Falschberatung stünden.
– Widerspruch bei falscher Widerspruchsbelehrung – Ausstieg aus unrentablen Lebensversicherungen
Für unsere Mandanten prüfen wir zudem, ob dem Darlehensnehmer in Bezug auf die Lebensversicherung das Widerspruchsrecht noch zusteht. Wir haben bereits in unserem Artikel https://wmprecht.de/aktuelles/rechtliches/widerspruch-bei-lebens-und-rentenversicherung/ ausführlich dargestellt, dass hierdurch eine Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich ist. Die Rückabwicklung bringt häufig mehr Geld als die Ablaufleistung.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit Darlehensverträgen und Lebensversicherungesverträgen, mit Widerspruch und Widerruf von verschiedenen Verträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.