– München, den 19.07.2017-
Lebensversicherungen nicht weiter besparen – Widerspruchsrecht nutzen und Geld kassieren
Millionenfach stellen sich Lebensversicherungsverträgen für Versicherungsnehmer als unrentabel dar. Damit stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, einen derartigen Vertrag weiter zu bedienen. Viele haben die Möglichkeit und nutzen diese auch, die Verträge zu beenden und dabei Geld zu kassieren.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bieten noch heute Möglichkeit des Widerspruchs und der Rückabwicklung des Vertrages.
Der Bundesgerichtshof hatte insbesondere mit Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11 die Bahn für einen Widerspruch bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung geebnet. Dies bezieht sich auf bereits gekündigte, regulär abgelaufene oder noch laufende Lebensversicherungsverträge, klassich oder fondsgebunden, und Rentenversicherungsverträge sowie auf Riester- und Rürup-Rentenversicherungen.Insbesondere die Verwendung einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durch die Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist Voraussetzung für eine Erklärung des Widerspruchs. Vor allem sind Verträge zwischen 1994 und 2007 betroffen – Verträge vor 1994 kommen ggf. ebenso noch für einen Widerspruch in Frage.
Widerspruch vs. Rückabwicklung
Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Ein Widerspruch ist gegenüber einer Kündigung meist vorteilhafter. Bei wirksam erklärtem Widerspruch, muss der Versicherer den Vertrag rück abwickeln. Das heißt konkret:
- Sie erhalten Ihre eingezahlten Prämien zurück. Haben Sie schon Leistungen bezogen, werden diese einfach abgezogen.
- Sie bekommen gezahlte Abschluss- und Verwaltungskosten wieder.
- Und Sie können Zinsen für die Nutzung Ihres Geldes verlangen.
Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Versicherte können meist selbst nicht erkennen, ob die verwendete Belehrung korrekt ist oder fehlerhaft und in Folge eine Möglichkeit des Widerspruch gegeben ist. Prüfung und Rat durch einen Fachanwalt ist damit anzuraten.
Bisher hat sich WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst mit Verträgen insbesondere bei
Clerical Medical, Atlanticlux, FWU, R+V, Heidelberger, Gerling, Gothaer, Deutscher Herold u.a.
Mehr zum Thema Widerspruch finden Sie auf unserer Seite unter:
– Rückabwicklung von Lebensversicherung und Rentenversicherung nach Widerspruch
– Widerspruch bei Lebensversicherung- und Rentenversicherung
Kostenfreie Ersteinschätzung durch Fachanwälte
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- Antrag,
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- Anschreiben Ihrer Versicherung.