Euro Grundinvest verlangt Ausschüttungen zurück
– München, den 27.11.2015 –
Schlechte Nachrichten für die Anleger von Euro Grundinvest Fonds: Sie wurden in diesen Tagen mit einem Schreiben von Geschäftsführer Sven Donhuysen zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert, ansonsten drohe Zahlungsunfähigkeit. Für viele die an den angeblichen Erfolg ihrer Immobilieninvestitionen in Bauobjekte in München glaubten ein Schock. Betroffene Anleger sollten der Aufforderung zur Rückzahlung nicht ungeprüft nachkommen.
Euro Grundinvest Deutschland 15 und Euro Grundinvest Deutschland 18 Anleger betroffen
Die Anlage in Euro Grundinvest Fonds wurde maßgeblich damit beworben, dass gerade der Immobilienmarkt in München äußert rentabel und lukrativ sei. Die in der Vergangenheit angeblich erzielten Erfolge sollen jedoch vorgetäuscht worden sein. Dies bestätigt Sven Donhysen selbst, der im Zuge der Rückforderung einräumt, dass die schlechte wirtschaftliche Situation in der Vergangenheit verschleiert und die Anleger getäuscht wurden. Tatsächlich befänden sich die Fondsgesellschaften in wirtschaftlicher Schieflage und Zahlungsunfähigkeit drohe, wenn die Ausschüttungen nicht zurückgezahlt würden. Zudem wird in den Schreiben bestätigt, dass die Ausschüttungen aus dem eingezahlten Anlegerkapital und nicht aus Gewinnen der Fondsgesellschaften geflossen sind. Betroffen von Ausschüttungsrückforderungen sind die Anleger der Euro Grundinvest Deutschland 15 (EGI 15) und Euro Grundinvest Deutschland 18 (EGI 18).
weiterhin falsche Erfolgsmeldungen der Euro Grundinvest
Noch heute (am 27.11.2015) werden die angebotenen Fonds der Euro Grundinvest Gruppe sämtlich, einschließlich der EGI 15 und EGI 18, unter „ERFOLGSBILANZ DER BISHERIGEN ÖFFENTLICH ANGEBOTENEN KAPITALANLAGEN“ auf der Internetseite der Euro Grundinvest dargestellt. Zudem steht bei EGI 15 und EGI 18 unter „Status“ „im Plan“ – ungeachtet der gegenteiligen Aussagen in den Rückforderungsschreiben. Nach wie vor werden die Investments in irreführender Weise auf der Internetseite als erfolgreich und lukrativ dargestellt und damit geworben, wie die angeblichen Gewinne erwirtschaftet werden.
regelmäßig keine Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Gesellschaft besteht nur, wenn der Gesellschaftsvertrag dies auch in klarer und unmissverständlicher Weise vorsieht. Der Bundesgerichtshof setzt sehr hohe Maßstäbe an die Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln in Gesellschaftsverträgen. Anleger sollten keine unüberlegte Ausschüttungsrückzahlungen vornehmen. Erfahrungsgemäß besteht in solchen Fällen die große Gefahr, dass die Gesellschaften durch die Rückzahlungen nicht gerettet werden können. Euro Grundinvest Anleger sollten im Einzelfall prüfen lassen, ob ein Rückzahlungsanspruch besteht. Daneben ist eine individuelle Prüfung von eigenen Schadensersatzansprüchen aus der Geldanlage in die Euro Grundinvest anzuraten.
betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen und ggf. sichern lassen
Angesichts dieser weiteren Verschärfung der Situation bei der Euro Grundinvest sollten Anleger nicht weiter abwarten, sondern selbst handeln. Wir raten betroffenen Anleger zum einen sich gegen die Forderungen auf Rückzahlung der Ausschüttungen rechtlich zur Wehr setzen und zum anderen eigene Schadensersatzansprüche von spezialisierten Fachanwälten prüfen und ggf. sichern zu lassen. Hierbei gilt es Verluste zu vermeiden bzw. den Schaden möglichst klein zu halten. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Berater/Vermittler sowie Hintermänner der Euro Grundinvest.
Wir stehen Ihnen für eine kostenlose Erstanfrage gerne zur Verfügung.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit Immobilienfonds, speziell mit Euro Grundinvest. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit eine Vielzahl von Mandanten mit verschiedenen geschlossenen Fonds zu Haftungsfragen und Schadensersatzansprüchen deutschlandweit beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.