– München, den 22.01.2019 –
Grüne Werte Urteile des LG München I – Grüne Werte Energie GmbH sowie Grüne Werte Wertzins 2 GmbH zur Zahlung verurteilt
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte hat im Dezember und Januar erneut erfreuliche Gerichtsentscheidungen vor dem Landgericht München I gegen die Grüne Werte Gesellschaften (Grüne Werte Energie GmbH und Grüne Werte Wertzins 2 GmbH) erzielt.
Nachdem weder die Grüne Werte Energie GmbH noch die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH Zinsen bez. den Rückzahlungsbetrag zahlte, wurde für den Anleger beim Landgericht München I Klage gegen die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH und auch für die Grüne Werte Enerige GmbH eingereicht.
Das Landgericht München I hat sämtlichen Anträgen der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vollumfänglich stattgegeben. Die Grüne Werte Urteile fallen für Anleger positiv aus:
Die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH wurde zur Zahlung verurteilt.
Dei Grüne Werte Energie GmbH wurde zur Zahlung verurteilt.
Wir vertreten, was die Grüne Werte Gesellschaften betrifft, die Ansicht, dass u.a. eine sofortige außerordentliche Kündigung der Anlage möglich ist. Im Weiteren erachten wir die gegenüber dem Anleger verwendeten Nachrangklauseln als überraschende Klauseln im Rahmen des Darlehensvertrags. Im Ergebnis hat der Anleger Anspruch auf Rückzahlung seines investierten Geld nebst Zins.
Grüne Werte Gesellschaften zur Zahlung verurteilt
Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte konnte bereits für Anleger vielfach positive Grüne Werte Urteile vor dem Landgericht München I erreichen, insbesondere betreffend die Anlagen:
- „Wertzins 2013“,
- „Wertzins KLASSIK 1“,
- „Wertzins KLASSIK 3“,
- „Wertzins FEST 1“,
- „Wertzins FEST 3“,
- „Wertzins PLUS 2“,
- „Wertzins PLAN 1“,
- „Wertzins PREMIUM 2019“.
Den bisherigen Klageanträgen von WMP Rechtsanwälte wurde entsprochen, und die jeweilige Grüne Werte Gesellschaft (Grüne Werte Energie GmbH, Grüne Werte Wertzins 2 GmbH, Grüne Werte Wertzins 3 GmbH) wurde verurteilt.
Derzeit befinden sich eine Vielzahl weiterer Klagen zu Geldanlagen der Grüne Werte Gesellschaften im Gerichtsverfahren, die auch noch anderweitige Geldanlagen der Grüne Werte Gesellschaften, wie z.B.
- „PLUS 1“,
- „FEST 2“,
betreffen.
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Aufgrund der bisherigen für Grüne Werte Anleger positiven Rechtsprechung zu Anlagen der Grüne Werte Gesellschaften sollten Sie mit einem Vorgehen in Ihrer Angelegenheit nicht länger warten. Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte unterstützt viele Grüne Werte Anleger.
Anleger der Grüne Werte Gruppe sollten sich nicht länger auf Zahlungen hoffen, sondern sich zeitnah von einer auf Bank-und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei beraten lassen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertreten aktuell einen Vielzahl an Mandanten gegenüber der Grüne Werte Gruppe – wir unterstützen auch Sie gern!
Nehmen auch Sie gerne Kontakt mit uns auf.