Das Landgericht München I hat in einer mündlichen Verhandlung am 16.03.2020 angekündigt, die Münchner Bank eG wegen fehlerhafter Beratung eines Kunden zu einem P&R Investment zu verurteilen. Der von uns https://wmprecht.de/pr-glaeubigerversammlungen/vertretene Kläger hatte im Oktober 2014 mehrere zehntausend Euro aufgrund der Beratung durch die Münchner Bank eG in P&R investiert.
Fehler bei P&R Beratung
Die Vorsitzende Richterin sah nach vorläufiger Einschätzung in der mangelnden Aufklärung über die rechtlichen Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb der Container bei P&R einen Beratungsfehler. Zumindest hätte der Kläger auf Bedenken zur juristischen Plausibilität des P&R Investments hingewiesen werden müssen.
Außerdem diskutierten die Richter, ob der Kläger auf die Gefahren eines verschlechternden Marktumfelds für seine Investition hätte hingewiesen werden müssen.
Weitere Beratungsfehler, wie die Nichtaufklärung über die eingeschränkten Bestätigungsvermerke, behielt sich das Gericht noch vor. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass auch diesbezüglich keine Aufklärung erfolgte.
Vergleichsvorschlag des Gerichts
Das Gericht legte der Münchner Bank eG nahe, dem Kläger ein entsprechend hohes Vergleichsangebot zu unterbreiten. Nur so könne die Bank noch ein Urteil möglicherweise abwenden.
In der mündlichen Verhandlung konnte oder wollte die Münchner Bank eG allerdings kein konkretes Angebot abgeben. Die Bank hat eine Frist bis zum 06.04.2020 erbeten.
Die Münchner Bank eG wäre bundesweit das erste Kreditinstitut, das wegen einer fehlerhaften Beratung zu einem P&R Investment verurteilt werden würde.
Die Bank müsste dann dem Kläger nicht nur sein investiertes Kapital abzüglich der erhaltenen Mieten zurückzahlen, sondern ihn auch noch vor etwaigen Mietrückforderungen durch den Insolvenzverwalter freistellen.
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Die mündliche Verhandlung vor dem LG München I zeigt, dass es Sinn macht, die P&R Berater und Vermittler in Haftung zu nehmen. Weitere Gerichte, wie etwa das Landgericht Stuttgart oder das Landgericht Erfurt, haben ebenfalls bereits positive Urteile für Kunden gesprochen. Die Chancen auf Erlangungen von Schadensersatz sind deutlich gestiegen.
Die Vorteile für ein Vorgehen wegen Falschberatung bei P&R liegen auf der Hand. Der wichtigste und größte Vorteil: Im Normalfall sind die Gegner, wie hier die Münchner Bank eG, solvent. Den beklagten Beratern auf der Gegenseite ist zudem daran gelegen, die Angelegenheit möglichst diskret zu lösen, da sie meistens viele Kunden beraten haben. Das ist oft der Grund für einen Vergleich – oftmals verbunden mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung.
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