
Schadensersatzklagen von Anleihegläubigern der KTG Agrar SE in Vorbereitung
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte bereiten aktuell für geschädigte Anleihegläubiger der KTG Agrar SE Schadensersatzklagen vor. Diese richten sich gegen die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte sowie gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwltschaft Hamburg haben sich die Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche erhärtet.
Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gegen Vorstände und Aufsichtsräte
Aus den umfangreichen Ermittlungsakten ergeben sich für uns insbesondere folgende Erkenntnisse:
- Die KTG Agrar SE war spätestens zum 30.06.2015 im Sinne des § 19 lnsO überschuldet und damit insolvent.
- Die KTK Gesellschaften wurden faktisch von der KTG Agrar SE beherrscht und fehlerhaft nicht in den Konzernjahresabschlüssen der KTG Gruppe konsolidiert. Dies führte unter anderem dazu, dass das Konzernergebnis der KTG Agrar SE für die Jahre 2014 und 2015 weit positiver dargestellt wurde als es der tatsächlichen Lage entsprach.
- Darüber hinaus wurden Forderungen gegen die KTK Gesellschaften in Höhe von insgesamt EUR 79,3 Mio. im Jahresabschluss und im Lagebericht der KTG Agrar SE zum 31.12.2015 fehlerhaft als werthaltig dargestellt.
Schadensersatzansprüche bei Erwerb der Anleihen nach dem 30.06.2015
Für die Anleihegläubiger der KTG Agrar SE, die ihre Anleihen nach dem 30.06.2015 bis zur Insolvenzeröffnung erworben haben, ergeben sich aus unserer Sicht folgende mögliche Schadensersatzansprüche:
Die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte haften den Anleihegläubigern insbesondere wegen Insolvenzverschleppung, Prospekthaftung, unterlassener Ad-hoc- Mitteilung gem. § 37b WpHG, sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB und unerlaubter Handlung gem. § 823 II BGB i.V.m. §§ 263, 264 a StGB (Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug) auf Schadensersatz. Aufgrund der Erkenntnisse und Unterlagen aus dem Strafverfahren bestehen gute Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen von Anleihegläubigern.
Daneben besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Schadensersatz wegen gravierender Prüfungsversäumnisse gem. § 826 BGB. Die Wirtschaftsprüferhaftung ist jedoch mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Dennoch schätzen wir die Ansatzpunkte für eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für hinreichend ein, um diese klageweise geltend machen zu können.
Schadensersatzansprüche bei Erwerb der Anleihen ab Juli 2012 bis 29.06.2015
Für die Anleihegläubiger der KTG Agrar SE, die ihre Anleihen ab Juli 2012 bis 29.06.2015 erworben haben, ergeben sich nach unserer Einschätzung folgende mögliche Schadensersatzansprüche:
Auch diese Anleihegläubiger können die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte insbesondere wegen Prospekthaftung, unterlassener Ad-hoc- Mitteilung gem. § 37b WpHG, sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB und unerlaubter Handlung gem. § 823 II BGB i.V.m. §§ 263, 264 a StGB (Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Die Erfolgsaussichten für diese Klagen sind unserer Ansicht nach überwiegend.
Darüber hinaus haftet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch diesen Anleihegläubigern wegen der vorgenannten Prüfungsversäumnisse gem. § 826 BGB auf Schadensersatz. Entsprechende Klagen der Anleihegläubiger sind jedoch ebenfalls mit den vorgenannten Risiken verbunden.
Umfang der Schadensersatzansprüche
Die Anleihegläubiger können im Wege des Schadensersatzes verlangen so gestellt zu werden, als ob sie die Anleihen der KTG Agrar SE nie erworben hätten. D.h. sie können die Kaufpreise für die Anleihen abzüglich erhaltener Zinsen zuzüglich 4 % Zinsen und sämtliche weiteren Kosten im Zusammenhang mit den Anleihen ersetzt verlangen.
Auch Anleihegläubiger, die ihre Anleihen inzwischen verkauft haben, können den Differenzschaden zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis als Schadensersatz geltend machen.
Verjährung der Schadensersatzansprüche zum 31.12.2019
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE wurde bereits im Jahr 2016 eröffnet. Es stellte sich im Zuge dessen schon im Jahr 2016 heraus, dass den Vorständen und Aufsichtsräten erhebliche Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind. Die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung von Schadensersatzansprüche, die auf Umständen begründet sind, die im Jahr 2016 bekannt wurden, beginnt Ende 2016 und endet am 31.12.2019. Anleihegläubiger die Klage auf Schadensersatz einreichen wollen, sollten dies daher bis zum 31.12.2019 tun. So können Probleme mit der Verjährung von Ansprüchen vermieden werden.
Die Fachanwälte von WMP Rechtsanwälte bieten Ihnen:
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Weitere Informationen zu dem Thema KTG Agrar SE:
– https://wmprecht.de/ktg-agrar-forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren-fuer-anleiheglaeubiger/
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WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte vertritt als spezialisierte Fachanwaltskanzlei die Interessen geschädigter Anleihegläubiger der KTG Agrar SE. Die Partnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anleihegläubiger verschiedenster Gesellschaften beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
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