– München, den 08.09.2016 –
Amtsgericht Hamburg eröffnet Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE
Mit Beschluss vom 01.09.2016 hat das Amtsgericht Hamburg (Insolvenzgericht) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE (Az: 67 g IN 266/16) eröffnet. Das bis dahin vorläufige Verfahren ist nunmehr in das eigentliche Insolvenzverfahren, in Eigenverwaltung, übergegangen. Sachverwalter bleibt Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus. Für die Anleihegläubiger gilt es nun Ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrzunehmen.
Anleihegläubiger müssen Forderungen selbst zur Insolvenztabelle anmelden
Anders als in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren, soll es im Insolvenzverfahren der KTG Agrar keinen Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger geben, so das Amtsgericht Hamburg. Ein sog. Gemeinsamer Vertreter hätte die Rechte aller Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertreten und für diese die Forderungsanmeldung übernommen. Das hätte nicht nur eine erhebliche Verfahrenserleichterung bedeutet, sondern unserer Ansicht nach auch eine bessere Interessenvertretung der Anleihegläubiger der KTG Agrar ermöglicht. Aus diesem Grund wollte die Kooperation WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht und Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger kandidieren. Dies ist nun nicht möglich.
Jeder Anleihegläubiger muss daher seine Forderungen selbst zur Insolvenztabelle beim Sachwalter anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat für die Forderungsanmeldungen eine Frist bis zum 17.03.2017 gesetzt.
Gläubigerversammlung am 06.10.2016
Ferner hat das Amtsgericht Hamburg eine Gläubigerversammlung für den 06.10.2016, 11:00 Uhr, im CCH-Congress Center Hamburg, Saal 2, Am Dammtor/Marseiller Straße, in Hamburg einberufen. Dort soll zu wichtigen Punkten, unter anderem betreffend den Fortgang des Insolvenzverfahrens, die Person des Sachwalters und die Besetzung des Gläubigerausschusses entschieden werden. Die Beschlüsse, die dort gefasst werden, sind maßgeblich für den Verlauf des Insolvenzverfahrens. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Anleihegläubiger der KTG Agrag SE ihre Stimmrechte in der Gläubigerversammlung entweder selbst wahrnehmen oder sich durch kompetente Vertreter vertreten lassen.
Im Rahmen der Schutzgemeinschaft KTG bieten wir Ihnen:
-> kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der Gläubigerversammlung am 06.10.2016, wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist oder nicht zahlt.
-> Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle für eine Pauschale von EUR 179,50 (EUR 150,00 zzgl. 19% USt), wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist oder nicht zahlt.
-> aktuelle Informationen zu dem Stand der Insolvenzverfahrens und wichtige Termine/Fristen sowie von uns recherchierten Hintergrundinformationen.
-> Prüfung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche und Hintermänner wie Vorstand, Wirtschaftsprüfer oder Banken. Geprüft werden auch einzelfallbezogene Schadensersatzansprüche, beispielsweise aus Falschberatung. Anschließend zeigen wir Ihnen auf der Grundlage dieser Prüfung Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und informieren Sie über die mit dem jeweiligen Vorgehen verbundenen Kosten.
Weitere Informationen zu dem Thema KTG Agrar:
– https://wmprecht.de/rechtsfaelle/anleihen/insolvenz-antrag-ktg-agrar/
– https://wmprecht.de/rechtsfaelle/ktg-agrar-anleihe-zinszahlung-ungewiss/
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte bündeln als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Kooperation mit Werdermann / von Rüden in der Schutzgemeinschaft KTG Agrar die Interessen und Stimmrechte ihrer Mandanten im Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anleihegläubiger verschiedenster Gesellschaften beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose und unverbindliche Aufnahme in die Schutzgemeinschaft KTG nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.