Im August werden nun die vorausgefüllten Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter an die Investoren verschickt.
Höhe der Forderungsanmeldung – Prüfung erforderlich
Voraussichtlich setzt sich die Forderungshöhe auf den investierten Betrag zuzüglich noch verbleibender („künftiger“) und abzüglich bereits gezahlter Mieten zusammen. Die Investoren sollen, die vorausgefüllten Forderungsanmeldungen, sofern erforderlich, korrigieren und unterzeichnet an den Insolvenzverwalter zurücksenden.
Die Investoren müssen also prüfen, ob die errechneten Beträge richtig sind und ob Aus- und Absonderungsrechte im Einzelfall geltend gemacht werden können.
Investoren sollten sich immer vor Augen halten, dass der Insolvenzverwalter nicht ihre Interessen vertritt, sondern er nur das Ziel hat die Masse zu vergrößern.
Keine Quote bei fehlerhafter Forderungsanmeldung
Laut Aussage der Insolvenzverwalter müssen keine Unterlagen beigefügt werden, da diese bei den Gesellschaft bekannt seien.
Ob die Forderungen damit auch individualisiert und substantiiert sind, wie die Rechtsprechung es fordert, ist zu prüfen.
Es ist zu beachten, dass die Forderung nicht für den Insolvenzverwalter, sondern auch für weitere Gläubiger nachvollziehbar sein muss. Nicht ausreichend substantiierte Forderungsanmeldungen können von anderen Gläubigern bestritten werden. Im schlimmsten Fall wird dann keine Quote ausgezahlt und der Gläubiger geht leer aus.
Das OLG München hat etwa entschieden, dass eine fehlende Individualisierung zu einer Unwirksamkeit der gesamten Forderungsanmeldung führt. Der Bitte des Insolvenzverwalters, keine Unterlagen beizufügen, kann für die Investoren höchst riskant werden.
Kanzlei WMP Rechtsanwälte bietet kostengünstigen Quickcheck an!
Die vorausgefüllten Formulare sollten nicht dazu verleiten, die Anmeldung als reine Formsache abzuhaken.
Entscheidend ist, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren richtig angemeldet sind. Die Anmeldung ist ausreichend zu individualisieren und zu substantiieren. Allein die Mitteilung der Forderungshöhe ohne diese zu begründen wird nicht ausreichen.
Investoren, die ihre Forderung selbst anmelden aber zuvor von Spezialisten überprüft haben wollen, bieten wir einen Quickcheck an.
Wir überprüfen die Plausibilität der vorausgefüllten Forderungsanmeldung anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sollte die Forderungsanmeldung plausibel sein und die Forderungsanmeldung den üblichen Standards ausreicht, teilen wir dies mit. Die Anmeldung muss der Investor dann selbst unterschreiben und versenden.
Der Quickcheck kostet pro Vertrag 150,00 € (brutto).
Für die Prüfung benötigen wir neben den Formularen des Insolvenzverwalters Ihre mit P & R abgeschlossenen Verträge sowie die Mitteilung über erhaltene und ausstehende Mieten.
Rund-um-Sorglos-Paket
Für alle Investoren, die auf „Nummer sicher“ gehen wollen, bieten wir die persönliche und individuelle Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren an.
Unser Angebot für Sie:
• Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren durch erfahrene Rechtsanwälte,
• Vertretung im Berichtstermin in München am 17./18.10.2018,
• Ausübung des Fragerechts der Investoren und
• Ausübung des Stimmrechts in der Gläubigerversammlung,
• Aktuelle Informationen und Begleitung im gesamten Insolvenzverfahren
Für Investoren, die rechtschutzversichert sind, übernehmen wir zudem die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, machen wir Ihnen gerne ein attraktives und individuelles Vertretungsangebot.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
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