Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke als Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) finden am 17. und 18. Oktober 2018 in der Münchener Olympiahalle statt.
P&R Forderungsanmeldung durch Anwalt prüfen lassen!
Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden die Insolvenzverwalter die Anleger anschreiben und ihnen Formulare für die Anmeldung ihrer Forderungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren übermitteln. Diese werden voraussichtlich Anfang August versandt werden. Die Rücksendung der Formulare soll bis spätestens zum 14.09.2018 erfolgen.
Die Formulare sind von den Insolvenzverwaltern vorausgefüllt. Die Anleger können grundsätzlich auch ohne anwaltliche Hilfe die Forderungsanmeldung vornehmen.
Vorsicht ist allerdings geboten, da seitens der Insolvenzverwalter etwaige Aussonderungsrechte nicht berücksichtigt werden. Diese können insbesondere dann Anlegern zustehen, wenn sie Eigentumszertifikate für die Container besitzen.
Was ist ein Aussonderungsrecht?
Unter einem Aussonderungsrecht versteht man das Recht eines Gläubigers, einen Gegenstand aussondern zu lassen, weil er in seinem Eigentum steht. Der Gegenstand des Aussonderungsrechts gehört dann nicht zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter muss ihn von der Insolvenzmasse abtrennen und an den Gläubiger herausgeben. Damit stehen Aussonderungsberechtigte in einem Insolvenzverfahren besser da, als „normale“ Gläubiger.
Alle Anleger, die unsicher sind, ob Ihne ein sog. Aussonderungsrecht zusteht, sollten hierzu anwaltlichen Rat einholen und die P&R-Forderungsanmeldung möglichst von einen Anwalt vornehmen lassen.
Schadensersatzansprüche gegenüber Anlagevermittlern und Beratern prüfen!
Die Insolvenzverwalter haben bestätigt, dass P&R in den letzten Jahren mehr Miete gezahlt als eingenommen hat. Die Differenz wurde möglicherweise aus dem Neugeschäft finanziert. Inwieweit es sich dabei um Betrug oder ein Schneeballsystem gehandelt hat, muss noch geklärt werden. Medien und Verbraucherschützer haben schon länger vor Anlagen von P&R gewarnt.
Vielfach dürften sich daher Anlagevermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben, da sie nicht über die bekannten Risiken des Investments aufgeklärt haben.
Aufgrund der Insolvenz der P&R-Gesellschaften, lohnt sich besonders eine Klage gegen den Vermittler bzw. gegen dessen Haftpflichtversicherung.
Eine Inanspruchnahme der ehemaligen Geschäftsführer der P&R-Gesellschaften dürfte dagegen, obwohl viele Kanzleien damit werden, wirtschaftlich wenig sinnvoll sein. Die Insolvenzverwalter haben insoweit bereits mitgeteilt, dass sie entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
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