P&R – Gläubigerversammlungen
Nunmehr stehen die Gläubigerversammlungen bei den P&R-Gesellschaften an. Anleger werden über die Lage der Gesellschaften informiert. Des Weiteren müssen zahlreiche Beschlüsse gefasst werden, die über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens entscheiden.
P&R-Anleger sollten aber nicht ausschließlich die Insolvenz und die zu erzielende Quote im Focus haben, sondern auch andere Möglichkeiten, den Verlust wieder wett zu machen, prüfen.
Einzelne Termine
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht München Versammlungen für die einzelnen Gesellschaften von P&R angesetzt:
P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
17.10.2018 um 10:00 Uhr
Olympiahalle München, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München
P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
18.10.2018 um 09:00 Uhr
Olympiahalle München, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München
P & R Transport-Container GmbH
18.10.2018 um 15:00 Uhr
Olympiahalle München, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München
P & R Container Leasing GmbH
22.10.2018 um 09:00 Uhr
Reithalle, Heßstraße 132, 80797 München
Informationen vom Insolvenzverwalter
Die Gläubigerversammlungen sind für die Anleger wichtige Termine. Die Insolvenzverwalter erstatten dabei nicht nur Bericht zur aktuellen Lage, sondern es werden auch wichtige Entscheidungen getroffen, etwa ob die Gesellschaften fortgeführt oder liquidiert werden sollen.
Tagesordnungspunkte der Versammlung sind insbesondere:
– Bestätigung des Insolvenzverwalters,
– Beibehaltung des Gläubigerausschusses,
– Rechnungslegung durch den Insolvenzverwalter,
– Stilllegung/Fortführung des Unternehmens,
– Betriebsveräußerung ..
P & R-Gläubiger dürfte sicherlich am meisten daran interessiert sein, ob es schon konkrete Pläne und Angebote zur Veräußerung der ca. 600.000 Container gibt und mit welcher Insolvenzquote zu rechnen ist.
Im Vorfeld der Gläubigerversammlungen kann über die Insolvenzquote derzeit nur spekuliert werden. Nach den Pressemitteilungen der Insolvenzverwalter sind die Aussichten auf eine hohe Quote nicht sehr wahrscheinlich.
Vor allem deshalb, da bekanntlich mehr als 1 Million Container fehlen.
Es ist damit zunächst der Bericht des Insolvenzverwalters abzuwarten. Im Anschluss an die jeweilige Gläubigerversammlung kann dann möglicherweise schon eine konkrete Information über die voraussichtliche Quote gegeben werden.
Beraterhaftung prüfen
Investoren, die auf Anraten eines Beraters P&R-Containerinvestments abgeschlossen haben, sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Aus zahlreichen Gesprächen mit P & R – Geschädigten wissen wir, dass die Beratungsgespräche oft an gravierenden Mängeln gelitten haben.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären.
Geschieht dies nicht und kann ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Berater zu Schadensersatz verpflichtet.
Der Schadensersatz umfasst dabei die gesamte Rückabwicklung des Investments sowie den entgangenen Gewinn.
P & R – Anleger, die beraten wurden, sollten daher nicht nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern das gesamte investierte Kapital im Wege des Schadensersatzes geltend machen.
Für Investoren, die rechtschutzversichert sind, übernehmen wir die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, machen wir Ihnen gerne ein attraktives und individuelles Vertretungsangebot.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!