Zahlreiche „Häuslebauer“ sind von der Wechselkursentwicklung beim Schweizer Franken hart getroffen worden, da sich ihre Fremdwährungskredite enorm verteuert haben. Nach dem ersten Schock stellt sich automatisch die Frage: „Wie komme ich aus meinem CHF-Kredit ohne Verluste wieder heraus?“
Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:
- ein Fremdwährungsdarlehen, etwa einen CHF- oder YEN-Kredit aufgenommen haben,
- Verluste befürchten oder bereits erlitten haben,
- eine Möglichkeit zum Ausstieg suchen
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
- kostenlose Erstberatung durch erfahrene Fachanwälte,
- Prüfung Ihrer CHF-Kredit oder Ihr Fremdwährungsdarlehen auf Schadensersatzansprüche oder Widerrufsmöglichkeiten,
- Ansprüche geltend machen und weitere Verluste vermeiden
BGH: Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung über Risiken bei CHF-Kredit
Bei Abschluss eines CHF-Kredits muss der der Kunde über die Auswirkungen einer nicht nur unerheblichen Abwertung des Euro zum Schweizer Franken aufgeklärt werden. Der Berater muss bei der Beratung eines CHF-Darlehens dem Kunden konkrete Szenarien darstellen (BGH-Urteil vom 19.12.2017, Az. XI ZR 152/17). Ist dies unterblieben, kann ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Fremdwährungskredits gegeben sein.
Der BGH bestätigt damit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Wechselkursrisiken bei Fremdwährungsdarlehen vom 20. September 2017 (Az.: C-186/16).
Eine ordnungsgemäße Beratung muss außerdem Informationen darüber enthalten, warum der Kunde einen vermeintlich günstigeren Zins im anderen Währungsraum bezahlt, und dass es sehr wahrscheinlich ist, dass dieser Zinsvorteil durch eine eingepreiste Aufwertung der Fremdwährung wieder zunichte gemacht wird (sog. Zinsparität). Hier hat die Bank eine Aufklärungspflicht aus einem konkreten Wissensvorsprung heraus.
Widerruf des CHF-Kredits
Wenn die Widerrufsbelehrung des CHF-Kredites – wie in der Praxis häufig – fehlerhaft ist, kann der Kreditvertrag widerrufen und der Darlehensvertrag rückabgewickelt werden.
Ist die Auszahlung des Darlehensbetrages in Euro erfolgt, muss der Kunde auch nur Euro an die Bank zurückzahlen. Das Risiko von Kursschwankungen des Schweizer Frankens trägt die Bank (so aktuell das LG Frankfurt mit Urteil vom 23.03.2018, Az. 2 – 28 O 160/16).
Vorsicht: Wenn der Kunde den Darlehensbetrag in Schweizer Franken erhalten hat, muss er den Darlehensbetrag in Schweizer Franken zurückzahlen. Er muss dann wegen der Aufwertung des Schweizer Franken also einen wesentlich höheren Betrag in Euro aufbringen, als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme absehbar war.
Schadensersatz und Widerruf auch bei Darlehen mit ausländischen Banken
Vor allen österreichische Banken warben gezielt deutsche Kreditnehmer. So etwa die österreichischen Sparkassen (z.B. der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen, dann meist in Zusammenarbeit mit der “S-Immofin” und oftmals deutschen Vermittlern) oder die Bank Austria.
Auch diese Verträge können mit Schadensersatzansprüchen und dem Widerrufsrecht nach deutschem Recht angegriffen werden. Deutsche Gerichte sind für die Klagen zuständig.
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Eine Analyse hat zudem ergeben, dass Banken vielfach die Kredite mit Tilgungsträgern unterlegt haben, die das Risiko von Währungskursveränderungen nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil den Schaden dadurch vergrößert haben. Beliebt waren britische Lebensversicherungen. Zum Teil boten die Banken ihren Kunden auch die eigenen Garantie- oder Investmentfonds an.
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