– München, den 14.05.2016 –
Bausparer bei der Deutschen Bank müssen sich wohl auf Kündigungen von Bausparverträgen einstellen
Wie die letzen Tage aus der Presse (taz.de) zu entnehmen ist, droht die Deutsche Bank ihren Bausparkunden mit Zinsverlusten.
Kündigung mit Verlust von Sonderzins angekündigt
Diese Zinsverluste rühren aus einer künftigen Kündigung durch die Deutsche Bank her – die Deutsche Bank beabsichtigt Presseberichten zu Folge die Kündigung von Bausparverträgen mit hohem Kontostand. Es handelt sich wohl um Bausparverträge, bei denen ein Sonderzins für Bausparer vereinbart ist, soweit kein Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Bank kündigt nunmehr jedoch an, dass bei einer Kündigung – durch die Deutsche Bank selbst! – diese Sonderzinsen verloren gehen. Eine Vertragsbeendigung mit dieser Folge ist für Bausparer mehr als ärgerlich, zumal sie sich gerade aufgrund dieser Sonderkonditionen in ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Bank begeben haben.
Deutsche Bank in „guter Gesellschaft“
Die Deutsche Bank steht mit dieser Vorgehensweise, Bausparer aus für diese lukrative Verträge herauszudrängen, nicht alleine dar. Eine Vielzahl von Bausparkassen und Banken hat Bausparern bereits Bausparverträge gekündigt.
Hintergrund dieses Vorgehens von Banken und Bausparkassen ist die aktuell noch weiter anhaltende Niedrigzinsphase und die Altverträge mit hohen Zinsen mit beispielsweise 4 % p.a., die von den Banken und Bausparkassen gegenüber den Bausparern zu bedienen sind.
Rechtsprechung zu Gunsten von Bausparern
Gerichte befassten sich in jüngster Vergangenheit bereits mit dem Thema der Kündigung von Bausparverträgen. Das OLG Stuttgart hat beispielsweise eine Kündigung eines Bausparvertrages, der zwar nur zuteilungsreif aber nicht voll bespart war, für ungerechtfertigt erachtet.
Inwieweit sich die deutsche Bank bei einer Kündigung in Zusammenhang mit Streichung der Sonderzinsen auf die Vertragsbedingungen gerechtfertigterweise berufen kann, ist noch nicht geklärt.
Ein Vorgehen einer Bausparkasse, zunächst vertraglich vereinbarte Sonderzinsen in Aussicht zu stellen, im Anschluss den Vertrage zu kündigen und im selben Zuge die Zahlung dieser Sonderzinsen zu verweigern, halten wir für bedenklich.
Beabsichtigen Sie ein derartiges Vorgehen Ihrer Bank nicht untätig hinzunehmen, prüfen wir als spezialisierte Fachanwälte Ihre Rechte aus dem Bausparvertrag.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit Kündigungen und Widerrufsrechten bei Bausparverträgen sowie Widerrufs– und Widerspruchsrechten bei anderweitigen Verträgen. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Mandanten beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.