RENÉ LEZARD – Restrukturierungsfinanzierung gescheitert
– München, 20.03.2017 –
Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENÉ LEZARD Mode GmbH in Eigenverwaltung
Die finanziell schwierige Lage der RENÉ LEZARD Mode GmbH hat sich verschärft. Die RENÉ LEZARD Mode GmbH teilte in der Ad-hoc Meldung vom 07.03.2017 mit, dass sich die Geschäftsführung wegen gescheiterter Verhandlungen über die Finanzierung dazu entschlossen hat, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENÉ LEZARD Mode GmbH in Eigenverwaltung zu stellen. Von der Insolvenz sind auch die Anleihegläubiger betroffen, die in die Unternehmensanleihe der Gesellschaft (WKN A1PGQR bzw. ISIN DE000A1PGQR1) investiert haben.
Die laufende Sanierung der RENÉ LEZARD Mode GmbH soll nunmehr in diesem Rahmen angestrebt werden. D.h. die Geschäftsführung verbleibt beim Vorstand und der Geschäftsführung der RENÉ LEZARD Mode GmbH, dies wird jedoch durch den Sachwalter, der bereits vom Gericht bestellt wurde, begleitet und überwacht. Laut Information der RENÉ LEZARD Mode GmbH vom 09.03.2017 teilte das zuständige Gericht mit, dass dem Antrag der RENÉ LEZARD Mode GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden sei.
RENÉ LEZARD Anleihegläubiger hatten bereits auf Kündigungsrechte verzichtet und Zinsen gestundet
Anleihegläubiger der RENÉ LEZARD Mode GmbH mussten bereits im Vorfeld starke Nerven zeigen. Bereits Ende 2016 stimmten die Anleihegläubiger einer befristeten Zinsstundung und einem befristeten Verzicht auf Kündigungsrecht bis zum 31.03.2017 zu. Im Weiteren wurde im Februar 2017 eine Verlängerung der Stundung und des Verzichts beschlossen. In Folge erhielten die Anleihegläubiger keine Zinszahlungen zum Fälligkeitstag. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung droht nun neben dem Verlust der Zinszahlungen auch ein Verlust des Investments für die Anleger.
Drohende Anlageverluste für Anleihegläubiger?
Zwar werden die Geschäfte der RENÉ LEZARD Mode GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zunächst weitergeführt, und es wird eine Restrukturierung und Sanierung angestrebt. In wieweit jedoch Maßnahmen wirklich greifen und Verhandlungen für die RENÉ LEZARD Mode GmbH erfolgreich zu Ende geführt werden können, steht auf einem anderen Blatt.
Die Verunsicherung der Anleihegläubiger ist in einer solchen Situation besonders groß. Ihnen droht der Verlust ihrer Investitionen.
Die Anleihe RENÉ LEZARD Mode GmbH mit der
WKN A1PGQR bzw. ISIN DE000A1PGQR1
wurde Ende 2012 emittiert, mit einer Laufzeit von fünf Jahren, mit bis zu 15.000.000 Teilschuldverschreibungen. Anleger dieser Anleihe investierten ihr Kapital in der Erwartung eines festen Zinses in Höhe von 7,25 % p.a.
Anleihegläubiger müssen sich auf unbequeme Zeiten einrichten und mit Verlusten rechnen
Wie aus anderweitigen Verfahren aus der Modebranche bekannt ist, müssen sich Anleihegläubiger wohl auf unbequeme Zeiten einrichten. Regelmäßig ist in solchen Fällen damit zu rechnen, dass weitere Zinszahlungen aus der Anleihe nicht fließen und wohl auch eine vollständige Rückzahlung der Anleihe nicht zu erwarten ist.
Interessenbündelung der Anleihegläubiger dringend anzuraten
Im nunmehr laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENÉ LEZARD Mode GmbH kommt es für die Anleihegläubiger vor allem darauf an, dass ihre Interessen effektiv vertreten werden und nicht andere Gläubigergruppen ihre Interessen zu Lasten der Anleihegläubiger durchsetzen.
Hierfür werden wir die Interessen und Stimmrechte unserer Mandanten im Insolvenzverfahren bündeln. Nur durch eine Bündelung gleichartiger Interessen, kann eine wirksame Interessen-Vertretung und damit auch eine Einflussnahme auf Entscheidungen in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren erreicht werden. Nur mit vereinten Stimmrechten lässt sich tatsächlich Einfluss im Insolvenzverfahren im Interesse unserer Mandanten nehmen und ggf. nachteilige Beschlüsse verhindern. Dieses Feld sollte nicht anderen Gläubigergruppen, wie z.B. den Banken, überlassen werden.
Wir informieren unsere Mandanten im laufenden Insolvenzverfahren aktuell über dessen Stand und wichtige Termine/Fristen sowie die von uns recherchierten Hintergrundinformationen. Daneben prüfen wir für unsere Mandanten, ob sie außerhalb des Insolvenzverfahrens weitere Ansprüche, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und Hintermänner oder Berater/Vermittler, haben.
Bei Interesse nehmen Sie hier gerne Kontakt mit uns auf.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit der RENÉ LEZARD Mode GmbH. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anleihegläubigern beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.