– München, 01.03.2017 –
EN Storage GmbH: Schlechte Nachrichten für Anleger
Durchsuchung von Büroräumen der EN Storage GmbH
Mit E-Mail vom 27.02.2017 wurde Anlegern durch die EN Storage GmbH mitgeteilt, dass die Gesellschaftsräume am 23.02.2017 durchsucht worden seien. Grund der Durchsuchung sei Betrugsverdacht aufgrund falscher Angaben der Geschäftsführung zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
Insolvenzverfahren angekündigt
Laut Geschäftsführung wurde zudem ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EN Storage GmbH gestellt. Es soll insbesondere geprüft werden, ob der Geschäftsbetrieb der EN Storage GmbH weitergeführt werden kann und welche Vermögenswerte bei der EN Storage GmbH noch vorhanden sind.
EN Storage GmbH – Anleihen und Teilschuldverschreibungen
Die EN Storage GmbH gab u.a. zwei Anleihen heraus: Die eine Anleihe (WKN A2BPU 8, ISIN DE000A2BPU81) wurde mit einem Zins von 5,6% p.a. und mit Fälligkeit zum 30.09.2019 beworben, die andere Anleihe (WKN A2BPVQ, ISIN DE000A2BPVQ2) mit einem Zins von 6,8 % p.a. und mit Fälligkeit zum 30.09.2021.
Auch Inhaber-Teilschuldverschreibungen hat die EN Storage GmbH Anlegern angeboten. Diese Konzept sieht vor, dass ein Anleger Storagesysteme erwirbt, diese dann dem Endnutzer zur Nutzung überlässt und dafür eine Mietzahlung erhält. Zum Ende des Mietzeitraums kann der Anleger ggf. das Storagesystem an die EN Storage GmbH zurückverkaufen.
Die Bewerbung der Anleihen und Teilschuldverscheibungen kam bei Anlegern offenbar gut an. Die Anleger wurden damit angelockt, dass der Kundenkreis aus der Industrie, der freien Wirtschaft und Behörden verschiedener Branchen stamme. Daten würden in allen Bereichen anfallen. Der Kundenkreis benötige für Datensicherung, Datenspeicherung und Datenführung das Storagesystem.
Wie geht es weiter für Anleihegläubiger?
Nach dem Insolvenzantrag prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung genehmigt wird oder ob es zu einer Regelinsolvenz kommt. Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist, kann eine Forderungsanmeldung noch nicht erfolgen.
Prüfung und ggf. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Anleger sollten dennoch nicht untätig bleiben. Um Schaden möglichst abzuwenden, empfiehlt es sich, Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und Hintermänner der EN Storage GmbH sowie ggf. Berater und Vermittler durch Fachanwälte prüfen zu lassen. In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus Falschberatung, aus Prospekthaftung, aus unerlaubter Handlung (Betrug etc.). Dies prüfen wir im Einzelfall und besprechen im Anschluss mit Ihnen das für Sie beste Vorgehen.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte berät und vertritt geschädigte Anleger. Kommen Sie gerne mit Ihren Unterlagen auf uns zu.
Interessen von Anlegern bündeln
Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens empfiehlt es sich, die Interessen der Anleger zu bündeln. Dadurch kann regelmäßig eine effektivere Durchsetzung von Interessen von Anlegern erzielt werden. Registrieren Sie sich kostenlos unter unserer E-Mail Adresse info[at]winterwotsch.de.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit der EN Storage GmbH. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anlegern auch im Insolvenzverfahren beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.