KTG-Agrar SE: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Befürchtungen der Anleihegläubiger werden war
– München, den 07.07.2016 –
wirtschaftliches Desaster für Anleger der KTG Agrar
Die KTG Agrar SE hat beim zuständigen Insolvenzgericht in Hamburg am 05.07.2016 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die finanziellen Schwierigkeiten der KTG wurden erstmals am 06.06.2016 öffentlich, nachdem die fällig gewordenen Zinszahlungen für die Anleihe 11/17 (ISIN DE000A1H3VN9/ WKN A1H3VN) in Höhe von 17,8 Mio. Euro nicht gezahlt werden konnten. Die Hoffnungen, dass die KTG die ausstehenden Anleiheverbindlichkeiten künftig überhaupt noch begleichen kann schwinden – zur ausgebliebenen Zinszahlung der KTG-Agrar haben wir bereits in dem Artikel „KTG-Agrar-Anleihe: Zinszahlung ungewiss“ berichtet.
Das Unternehmen reichte insbesondere wurden folgende Anleihen aus :
- KTG Agrar SE Anleihe 11/17 (ISIN DE000A1H3VN9/ WKN A1H3VN)
- KTG Agrar SE Anleihe 12/18 (ISIN DE000A1ML257 / WKN A1ML25)
- KTG Agrar SE Anleihe 14/19 (ISIN DE000A11QGQ1 / WKN A11QGQ)
Daneben konnten Anleger in Aktien der KTG Agrar (ISIN DE000A0DN1J / WKN A0DN1J) investieren.
alle Anleihegläubiger und Aktionäre der KTG Agrar SE sind betroffen
Eine Sicherstellung der Fortführung der Unternehmensgruppe soll mit dem beantragten Insolvenzverfahren durch Restrukturierung angestrebt werden. Der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde vom Insolvenzgericht angenommen und Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Anleiheinhaber können daher vorerst nicht mehr mit Zahlungen rechnen.
Wie geht es weiter für die Anleihegläubiger und Aktionäre ?
Es ist unklar, wie es nach dem Insolvenzantrag weitergeht. Im Rahmen der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren werden von der KTG bzw. den bisher verantwortlichen Vorständen unter Aufsicht des Sachwalters die Geschäfte weiter geführt. Herr Rechtsanwalt Jan Ockelmann soll zusätzlich als Insolvenzexperte in den Vorstand berufen werden.
Die Gesellschaft versucht sich über ein so genanntes Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Die Fortführung des Unternehmens soll durch einen zu erstellenden Insolvenzplan gesichert werden. Neben den Chancen birgt dieser aber auch erhebliche Risiken, insbesondere für Gläubiger der KTG Agrar SE: z.B. ist eine Kürzung oder Stundung der nicht nachrangigen Forderungen der Anleihegläubiger betreffend die Zinszahlungen aber auch die Auszahlung des Nennbetrages der Anleihen möglich.
Als sehr problematisch erachten wir, dass mit Geltung für alle (Anleihe-)Gläubiger der gleichen Gruppe über den Insolvenzplan mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden kann – ungeachtet der eigenen Abstimmung des einzelnen Anleihegläubigers.
Effektive Interessenvertretung für die Anleihegläubiger notwendig
Vor dem Hintergrund des Insolvenzantrags bringt den Anleihegläubigern eine Kündigung aus wichtigem Grund keinen Vorteil mehr. Nun kommt es für die Anleihegläubiger vor allem darauf an, dass ihre Interessen effektiv vertreten werden und nicht andere Gläubigergruppen ihre Interessen zu Lasten der Anleihegläubiger durchsetzen.
Hierfür werden wir die Interessen und Stimmrechte unserer Mandanten im Insolvenzverfahren bündeln. Nur durch eine Bündelung gleichartiger Interessen, kann eine wirksame Interessen-Vertretung und damit auch eine Einflussnahme auf Entscheidungen in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren erreicht werden. Nur mit vereinten Stimmrechten lässt sich tatsächlich Einfluss im Insolvenzverfahren im Interesse unserer Mandanten nehmen und ggf. nachteilige Beschlüsse verhindern. Dieses Feld sollte nicht anderen Gläubigergruppen, wie z.B. den Banken, überlassen werden.
Die Kooperation WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht und Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten hat sich daher entschlossen, für das Amt des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger zu kandidieren. So können wir optimal die Interessen der Anleihegläubiger wahrnehmen.
Wir informieren unsere Mandanten im laufenden Insolvenzverfahren aktuell über dessen Stand und wichtige Termine/Fristen sowie die von uns recherchierten Hintergrundinformationen. Daneben Prüfung wir für unsere Mandanten, ob sie außerhalb des Insolvenzverfahrens weitere Ansprüche, insbesondere evtl. Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche und Hintermänner wie Vorstand, Wirtschaftsprüfer oder Banken haben.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte bündeln als spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Kooperation mit Werdermann / von Rüden aktuell die Interessen und Stimmrechte ihrer Mandanten für das bevorstehende Insolvenzverfahren der KTG Agrar SE. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anleihegläubiger verschiedenster Gesellschaften beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.