Inhaber von Aktienanleihen und Zertifikaten auf die Wirecard Aktie häufig falsch beraten – Klage eingereicht
Tausenden Inhabern von Aktienanleihen und Zertifikaten auf die Wirecard Aktie drohen am Laufzeitende große Verluste bis hin zum Totalverlust. Denn auch sie sind von dem Wirecard Skandal durch den Kursverfall der Aktien der Wirecard AG direkt betroffen. Viele berichten von einer Falschberatung durch die beratende Bank. Eine erste Klage gegen die Commerzbank AG ist eingereicht.
Struktur der Aktienanleihen und Zertifikate auf die Wirecard Aktie
Bei den Aktienanleihen und Zertifikaten auf die Wirecard Aktie handelt es sich um komplex strukturierte Finanzprodukte mit Laufzeiten von 1 bis 5 Jahren. Diese wurden von verschiedensten Banken (z.B. Societe Generale, LBBW, DZ Bank, DekaBank, HSBC, Vontobel, UBS, Credit Suisse, Helaba, BNP Paribas, HypoVereinsbank, Citigroup, Deutsche Bank, u.a.) emittiert. Als Basiswert dieser Derivaten fungiert die Aktie der Wirecard AG. Das heißt Ausschüttungen bzw. Zinszahlungen an die Inhaber sind an die Kursentwicklung der Wirecard Aktie gebunden.
Das Verhängnisvolle für die Anleger ist dabei: Auch die Rückzahlung der Zertifikate und Aktienanleihen bei Fälligkeit orientieren sich an der Kursentwicklung des Basiswertes. Nach dem Kursverfalle der Wirecard Aktie heißt dies: Die Anleger erhalten bei Fälligkeit nur einen sehr geringen Rückzahlungsbetrag. Häufig bekommen sie auch nur eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien der Wirecard AG ausgezahlt. Das heißt die Anleger partizipieren dann in vollem Umfang am Kursverfall der Wirecard Aktien, die aktuell auf Pennystock-Niveau notieren. Daran wird sich nach dem Bilanzskandal und der Eröffnung des Insolvenzverfahrensvoraussichtlich voraussichtlich auf absehbare Zeit nichts ändern.
Für die Anleger bedeutet dies am Laufzeitende der Aktienanleihen und Zertifikaten auf die Wirecard Aktie wahrscheinlich den fast vollständigen Verlust ihres Investments.
Falschberatung der Anleger durch beratende Banken
Den Vertrieb der Derivate haben regelmäßig ebenfalls Banken (z.B. Commerzbank, Deutsche Bank, ING DiBa, HypoVereinsbank, Citigroup, LBBW, Sparkassen, Volksbanken Raiffeisenbanken u.a.) übernommen. Diese boten ihren Kunden die strukturierten Finanzprodukte im Anlageberatungsgeschäft an.
Allerdings ist bei der Beratung der Kunden so einiges schiefgelaufen, wie uns Mandanten berichtet haben.
Die komplexen und spekulativen Derivate passen häufig nicht zu dem Anlegerprofil (wie Risikobereitschaft, Anlageziel und Anlagehorizont) der Kunden. Somit sind die Aktienanleihen und Zertifikate auf die Wirecard Aktie für sie nicht geeignet und hätten ihnen nicht empfohlen werden dürfen.
Ferner sollen Bankberater die massive negative Presseberichterstattung zur Wirecard AG verschwiegen haben. Auch die damit einhergehenden ungewöhnlich starken Kursschwankungen und Kursstürze der Wirecard Aktien sollen bei der Beratung nicht erwähnt worden sein. Seit 2015 hatte sowohl die internationale als auch die nationale Wirtschaftspresse sehr häufig und fundiert zu Ungereimtheiten und über dubiose Geschäfts- und Bilanzierungspraktiken bis hin zu Vorwürfen der Bilanzmanipulation bei der Wirecard AG berichtet. Begonnen hatte es mit der Veröffentlichung einer viel beachteten Artikelserie mit dem Titel „House of Wirecards“ in der Financial Times. Diese andauernde negative Berichterstattung der Financial Times wurde sehr ausführlich von der deutschen Wirtschaftspresse (Börsen-Zeitung, WirtschaftsWoche, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, manager magazin u.a.) aufgegriffen und vertieft. Dies löste wiederholt starke Kursstürze der Wirecard Aktie aus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, muss eine Bank, die einem Kunde eine Kapitalanlage empfiehlt, diesen über zeitnahe und gehäufte negative Berichterstattung der anerkannten Wirtschaftspresse informieren. Wozu unserer Ansicht nach bei einem international agierenden Dax Unternehmen auch die anerkannte internationale Wirtschaftspresse wie die Financial Times gehört.
Die negative Presseberichterstattung und die dadurch verursachten starken Kursstürze wären somit bei einer Beratung aufklärungspflichtig gewesen.
Ebenso hätten die beratenden Banken die Anleger über die, in der Folge um ein Vielfaches höheren Kurs- und Verlustrisiken bei den Aktienanleihen und Zertifikaten auf die Wirecard Aktie aufklären müssen. Dies ist ebenfalls sehr häufig nicht geschehen ist. Auch weitere Verletzungen von Aufklärungspflichten haben uns Mandanten berichtet.
Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken
Wurde ein Anleger zum Erwerb eines Derivats falsch beraten, so stehen ihm Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zu. Der Anleger kann im Wege des Schadensersatzes von der Bank verlangen so gestellt zu werden, als hätte er die Zertifikate und/oder Aktienanleihen nie gekauft. Das heißt die Bank muss dem Anleger den Kaufpreis evtl. abzüglich erhaltener Zinsen/Ausschüttungen und ggf. zuzüglich entgangenem Gewinn ersetzen. Der Anleger wird damit schadlos gestellt.
Unsere Kanzlei hat inzwischen eine erste Klage wegen Falschberatung gegen die Commerzbank AG eingereicht.
Für falsch beratene Anleger mit Aktienanliehen und/oder Zertifikaten auf die Wirecard Aktie ist ein Vorgehen gegen die beratende Bank aus unserer Sicht die derzeit wirtschaftlich aussichtsreichste und schnellste Möglichkeit ihren Schaden ersetzt zu erhalten. Denn zum einen sind die Banken solvent und können den Schaden im Falle des Obsiegens in der Regel vollständig begleichen und zum anderen sind Klageverfahren wegen Falschberatung erfahrungsgemäß einfacher und schneller durchzuführen als Haftungsklagen gegen Organe und Wirtschaftsprüfer einer Gesellschaft. Darüber hinaus sind Haftungsklagen gegen Organe und Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG für Derivate Inhaber mit erheblich höheren rechtlichen Risiken verbunden als Klagen von Aktionären.
Achtung: Auch Anleger, die ihre Wertpapiere inzwischen verkauft haben, können Schadensersatz geltend machen.
Wir raten daher Inhabern von Aktienanleihen und/oder Zertifikaten auf die Wirecard Aktie mögliche Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Einzelnen prüfen zu lassen und ggf. gegen die beratende Bank geltend zu machen. Wenn eine Falschberatung vorliegt, so sind die Erfolgsaussichten für eine Schadensersatzklage aus unserer Sicht als gut zu bewerten.
Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten individuell und einzelfallbezogen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung!
Die Fachanwältinnen der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren erfolgreich geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarkt!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Weiterführende Informationen:
Online Artikel der Stiftung Warentest „Was die Insolvenz für Anleger und Boon-Nutzer bedeutet“ mit einem Zitat der Partnerin Frau Alice D. Wotsch zu der Überschrift „Ich habe ein Wirecard-Zertifikat gekauft. Was tun?“
https://www.test.de/Wirecard-Was-die-Insolvenz-fuer-Anleger-und-Boon-Nutzer-bedeutet-5626579-0/