Immobilienfonds
Anleger investieren bei Immobilienfonds in Gebäude und Grundstücke. Es ist zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds zu unterscheiden.
Offene Immobilienfonds
Ein offener Immobilienfonds kann in beliebig viele Gebäude/Grundstücke investieren. Auch die Ausgabe der Anteile an Anleger ist unbegrenzt.
Zu beachten ist hier insbesondere, dass bei einem Erwerb ab dem 22.07.2013 eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten besteht und erst nach deren Verstreichen eine Anteils-Rücknahme durch den Fonds erfolgen kann. Anleger, die vor dem 22.07.2013 Anteile an einem offenen Immobilienfonds erwarben, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Geschlossene Immobilienfonds
Ein geschlossener Fonds ist – im Gegensatz zu einem offenen Immobilienfonds – auf ein oder mehrere Objekte beschränkt. Zudem ist die Höhe des Kapitals, das gezeichnet werden kann, von Anfang an festgelegt. Ist das Fondsvolumen erreicht, wird der Fonds geschlossen.
Die Organisation eines geschlossenen Immobilienfonds erfolgt meist in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co. KG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Der Emissionsprospekt muss den Anleger über die Art und den Umfang sowie die maßgeblichen Risiken des Investments informieren.
Erfahrungsgemäß wurden Anleger bei der Anlageberatung zu Immobilienfonds insbesondere über die Risiken nicht korrekt informiert. Typischerweise sind liegen häufig auch Prospektmängel vor. Bei fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektfehler bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger, die es individuell zu prüfen gilt.
Frühzeitig fachanwaltlichen Rat einholen
Erfahrungsgemäß ist Anlegern von offenen wie geschlossenen Fonds zu raten sich bei Fragen oder Problemen frühzeitig an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, um die im Einzelfall beste Vorgehensweisen zu klären.
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