PT Grünzins GmbH & Co. KG
Anleger klagen auf Rückzahlung ihres Kapitals
– München, den 14.02.2018 –
Die Anleger der PT Grünzins GmbH & Co. KG sind verunsichert. Seit längerem erhalten sie keine aktuellen Jahresabschlüsse oder Daten zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Zudem stehen seit 2016 zwei Zinszahlungen an die Anleger aus. Immer mehr Anleger entschließen sich daher zu einer Klage und fordern ihr investiertes Kapital zurück.
Dieser Artikel ist interessant für Sie, wenn Sie:
In die PT Grünzins GmbH & Co. KG investiert haben
Ihre Ansprüche geltend machen und Ihr investiertes Kapital zurückfordern möchten
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
Widerruf und außerordentliche Kündigung erklären und investiertes Kapital zurückfordern
Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen
Klagen, wenn keine Rückzahlung erfolgt
Dubioses Geschäftsgebaren der PT-Energie-Fonds-Gruppe
Die PT Grünzins GmbH & Co. KG gehört zu den Gesellschaften der PT-Energie-Fonds-Gruppe. Deren Drahtzieher und Geschäftsführer ist Herr Erik Tröster. Über das unseriöse Geschäftsgebaren hatten wir bereits in folgendem Artikel berichtet:
PT-Energie-Fonds: Urteil für Anleger gegen Geschäftsführer
Anleger der PT-Energie-Fonds haben sich mit unserer Hilfe bereits erfolgreich gegen die Fondsgesellschaften und den Geschäftsführer Tröster zur Wehr gesetzt. Nun gegen auch vermehrt Anleger der PT Grünzins GmbH & Co. KG gegen die Gesellschaft und Herrn Tröster vor.
Anleger wurden über hohe Risiken nicht richtig aufgeklärt
Das Investment der PT Grünzins Anleger ist noch riskanter als das Direktinvestment in die PT-Energie-Fondsgesellschaften. Die Zeichnungsunterlagen und das Exposé suggerieren hingegen eine vermeintlich durch „Sicherheitsfaktoren“ abgesicherte Investition in „Sachwerte“. Die tatsächlich äußerst hohen Risiken des Investments wurden verharmlost, die Anleger getäuscht.
Bei den PT Grünzins Anlagen handelt es sich um sog. qualifizierte Nachrangdarlehen an eine Venture-Capital-Gesellschaft des sog. „Grauen“ (d.h. nicht staatlich überwachten) „Kapitalmarktes“. Diese Nachrangdarlehen sind mit höchsten Risiken bis hin zum Totalverlust der gewährten Darlehenssummen verbunden sind. Sicherheiten für die Anleger gibt es gerade nicht.
Bei einer Insolvenz besteht die erhöhte Gefahr, dass die Anleger einen Totalverlust erleiden. Denn der Anspruch der Anleger als Darlehensgeber auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Zahlung der Zinsen tritt im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der PT Grünzins GmbH & Co. KG zurück. Daneben sind die Nachrangdarlehen noch mit einer Vielzahl weiterer Risiken verbunden, die die Rückzahlungsansprüche der Anleger erheblich gefährden.
Möglichkeiten für betroffene PT-Grünzins-Anleger
Nach unseren Erkenntnissen können der PT Grünzins GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer mehrere erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen werden. Diese berechtigen die Anleger ihr Nachrangdarlehen mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daneben steht den Anlegern regelmäßig noch ein Widerrufsrecht zu. Auch die unrichtigen Angaben in dem Exposé berechtigen die Anleger zu Schadensersatz, wenn sie hierdurch nicht richtig aufgeklärt bzw. getäuscht wurden.
Nach Kündigung und Widerruf können Anleger ihr investiertes Geld nebst Zinsen heraus verlangen. Darüber hinaus werden Anleger im Wege des Schadensersatzes so gestellt, als hätten sie sich nie an der PT-Grünzins beteiligt. Sie sind auch hieraus berechtigt ihre Kapital nebst entgangenem Gewinn zurück zu fordern.
WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte treten für Ihre Ansprüche ein und unterstützen Sie gern – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gern!