24.11.2015 – Informationsveranstaltung zum Widerrufsjoker
Immobiliendarlehen: über 80 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Weit mehr als 80 % der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen aus der Zeit zwischen November 2002 und Juni 2010 entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies zeigt insbesondere eine groß angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Als Folge steht den Darlehensnehmern auch viele Jahre später noch das Widerrufsrecht zu. Sie können mit diesem Widerrufsjoker regelmäßig (zehn-) tausende Euro sparen.
Aktuell hat die politische Diskussion hierüber an Brisanz gewonnen – denn der Widerruf von Altverträgen soll nur noch bis Mitte 2016 möglich sein. Für interessierte Darlehensnehmer ist daher Eile geboten!
Einladung zur kostenlosen Infoveranstaltung!
Diese aktuelle Entwicklung und die häufigen Anfragen an uns als auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei, haben wir zum Anlass genommen eine weitere kostenlose Informationsveranstaltung anzubieten.
Wann: Dienstag, den 24.11.2015, ab 20:00 Uhr (Dauer ca. 1 Stunde)
Wo: In unseren Kanzleiräumen, Müllerstr. 54, 80469 München
Bei Interesse bitten wir Sie sich telefonisch unter 089 – 326 300 111 oder per E-Mail unter info@wmprecht.de bis zum 17.11.2015 anzumelden.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zur Information im Rahmen einer kostenlosen Erstanfrage oder unser Angebot einer direkten Prüfung der Widerrufsbelehrung!
Vortragsthema:
„Von der Niedrigzinsphase profitieren –
Aktuelle Entwicklungen zum Widerruf von Immobiliendarlehen“
Von der Niedrigzinsphase wollen alle Darlehensnehmer profitieren. Wer einen älteren Darlehensvertrag mit langjähriger Zinsbindung hat und hohe Zinsen zahlt, muss sich nicht zwangsläufig damit abfinden. Auch diese Darlehensnehmer können das aktuelle Zinstief für sich nutzen und gegebenenfalls (zehn-) tausende Euro sparen. Ihnen kommt zugute, dass die Banken und Sparkassen in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. In diesen Fällen können Darlehensnehmer auch heute noch einen Widerruf erklären. Sie sparen sich durch diesen Widerrufsjoker nicht nur Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung, sondern können auch Nutzungsentschädigung von der Bank verlangen. Wir zeigen Ihnen wann und wie es geht!
Geldvorteil bei einem wirksamen Widerruf:
- zukünftige Zinsbelastung reduzieren
- keine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Darlehensbeendigung
- Erstattung einer Zinsdifferenz zwischen vereinbarten (gezahlten) Zinsen und marktüblichen Zinsen von der Bank
- Nutzungsentschädigung auf die gezahlten Zins- und Tilgungsraten in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz von der Bank
Angebot zur Prüfung der Widerrufsbelehrung
Falls Sie keine Zeit haben um sich den Vortrag anzuhören, können Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages direkt durch uns als Fachanwälte prüfen lassen. Hier finden Sie unser Angebot:
Fachanwälte prüfen Widerrufsbelehrung
Weitergehende Informationen von WMP Rechtsanwälte Rechtsanwälte erhalten Sie hier:
> Widerrufsjoker soll 2016 kassiert werden
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