Widerruf von Immobiliendarlehen: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Widerruf von Immobiliendarlehen: Zahlt die Rechtsschutzversicherung? – München, 20.03.2015 – Viele Rechtsschutzversicherungen verweigern nach wie vor häufig die Deckungszusage für Streitigkeiten zwischen Darlehensnehmer und Bank beim Widerruf von Immobiliendarlehen. Dies geschieht jedoch häufig zu Unrecht. Insbesondere dem Argument der Vorvertraglichkeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine klare Absage erteilt. Darlehensnehmer können daher meist von ihren Rechtsschutzversicherungen die Deckung…