Lebensversicherungen: Geld zurück durch Widerspruch

Widerspruch statt Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich – München, 08.04.2015 – Zahlreiche Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherungen auch viele Jahre nach Abschluss rückabwickeln und die eingezahlten Beiträge – zuzüglich lukrativer Zinsen – zurück verlangen. Nach Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs steht vielen Versicherungsnehmern neben der Möglichkeit einer, meist wirtschaftlich ungünstigen, Kündigung auch die Möglichkeit eines…